Das Konkursgericht hat, wenn es nach Lage des Falles erforderlich erscheint, den
Kommittenten zur Wahrung der ihnen nach Abs. 1 zustehenden Rechte einen Pfleger
zu bestellen. Für die Pflegschaft tritt an die Stelle des Vormundschaftsgerichts das
Konkursgericht. Die Vorschriften des $ 62 Abs. 2—5 des Gesetzes über die privaten
Versicherungsunternehmungen vom 12. Mai 1901 (RGBlL. S. 139) finden entsprechende
Anwendung.
$ 8. Ein Kaufmann, der im Betriebe seines Handelsgewerbes fremde Wertpapiere
der im $ 1 bezeichneten Art einem Dritten zum Zwecke der Aufbewahrung, der Veräußerung,
 des Umtausches oder des Bezuges von anderen Wertpapieren, Zins- oder
Gewinnanteilscheinen ausantwortet, hat hierbei dem Dritten mitzuteilen,
daß die Papiere fremde seien. Ebenso hat er in dem Falle, daß er einen ihm
erteilten Auftrag zur Anschaffung solcher Wertpapiere an einen Dritten weitergibt,
diesem hierbei mitzuteilen, daß die Anschaffung für fremde Rechnung geschehe.
Der Dritte, der eine solche Mitteilung empfangen hat, kann an den übergebenen
oder an den neu beschafften Papieren ein Pfandrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht
nur wegen solcher Forderungen an seinen Auftraggeber geltend machen, welche mit
Bezug auf diese Papiere entstanden sind.
8 9. Wenn ein Kaufmann über Wertpapiere der im $ 1 bezeichneten Art, welche
ihm zur Verwahrung oder als Pfand übergeben sind, oder welche er als Kommissionär
für den Kommittenten in Besitz genommen hat, außer dem Falle des $ 246 des Strafgesetzbuchs
 zum eigenen Nutzen oder zum Nutzen eines Dritten rechtswidrig verfügt.
wird er mit Gefängnis bis zu einem Jahr und Geldstrafe bis zu dreitausend Mark oder
mit einer dieser Strafen bestraft. Der gleichen Strafe unterliegt, wer der Vorschrift
des 8 8 zum eigenen Nutzen oder zum Nutzen eines Dritten vorsätzlich zuwider.
handelt.
8 10. Ein Kaufmann, der seine Zahlungen eingestellt hat oder über dessen Vermögen
 das Konkursverfahren eröffnet worden ist, wird mit Gefängnis bis zu zwei
Jahren bestraft, wenn er den Vorschriften des 8 1 Ziffer 1 oder 2 vorsätzlich zuwidergehandelt
 hat und dadurch der Berechtigte bezüglich des Anspruches auf Aussonderung
 der von jenem zu verwahrenden Wertpapiere benachteiligt wird, desgleichen
 wenn er als Kommissionär den Vorschriften der $$ 3 oder 5 vorsätzlich
zuwidergehandelt hat und dadurch der Berechtigte bezüglich des Anspruchs auf Aussonderung
 der von jenem eingekauffen, eingetauschten oder bezogenen Wertpapiere
benachteiligt wird.
$ 11. Ein Kaufmann, der seine Zahlungen eingestellt hat, oder über dessen Vermögen
 das Konkursverfahren eröffnet worden ist, wird mit Zuchthaus bestraft, wenn
er im Bewußtsein seiner Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung fremde Wertpapiere,
 welche er im Betriebe seines Handelsgewerbes als Verwahrer, Pfandgläubiger
oder Kommissionär in Gewahrsam genommen, sich rechtswidrig zugeeignet hat. Sind
mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnisstrafe nicht unter drei Monaten ein.
8 12. Die Strafvorschrift des $ 9 findet gegen die Mitglieder des Vorstandes einer
Aktiengesellschaft oder eingetragenen‘ Genossenschaft, die Geschäftsführer einer Gesellschaft
 mit beschränkter Haftung, sowie gegen die Liquidatoren einer Handelsgesellschaft
 oder eingetragenen Genossenschaft Anwendung, wenn sie in Ansehung
von Wertpapieren. die sich im Besitze der Gesellschaft nder Genossenschaft befinden,

5QQ