5. Konvertierung von Prioritäten, Obligationen und Pfandbriefen.
6. Anmeldung von Aktien zur Generalversammlung auf den vom Deponenten
 beantragten Namen.
7. Versicherung von Wertpapieren gegen Kursverluste, die durch Auslosung
 entstehen. Dieses Geschäft ist heute, gegenüber der Vorkriegszeit,
bedeutungslos geworden.

Ein tüchtiger Bankier oder Depositenkassenvorsteher wird aber auch
dauernd den Effektenbesitz des Kunden in der Weise überwachen, daß
er ihn auf vorteilhafte Kapitalanlagen aufmerksam macht und ihm rät,
dieses oder jenes seiner Papiere in ein anderes umzutauschen, so insbesondere
 auch, wenn neue Effekten der gleichen Gattung herauskommen,
die aus börsentechnischen Gründen zunächst etwas niedriger stehen werden.
 Durch Verkaufs- bzw. Zeichnungsprovision hat die Bank hierbei
auch ihre Vorteile.

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