bankgeschäftes. Es ist am Ende des 18. Jahrhunderts von einem Vorfahren
 eines der jetzigen Inhaber als Wollgeschäft begründet worden.
Nach und nach wurden auch bankgeschäftliche Transaktionen vorgenommen,
 die dann, wie wir es bei zahlreichen derartigen Firmen finden,
schließlich dazu führten, das Warengeschäft aufzugeben und ausschließlich
 das Bankgeschäft zu betreiben. Der andere Firmeninhaber war vorher
 lange Zeit Prokurist des Hauses und wurde — ebenfalls typisch für
zahlreiche Privatfirmen — bei Ausdehnung des Betriebes als Teilhaber in
die Firma aufgenommen, um ihn fester an dieses Geschäft zu fesseln.
Die Mitleitung haben 2 Prokuristen, die gemeinschaftlich oder
zusammen mit dem Bevollmächtigten die Firma zeichnen. Der eine hat
die Kasse, der zweite die Effekten unter sich. Im übrigen aber besteht
bei ihnen wie bei den Beamten keine strenge Arbeitsteilung. Wie es bei
kleineren und mittleren Provinzinstituten üblich ist, werden die verschiedenartigsten
 Arbeiten von einem Prokuristen bzw. Angestellten erledigt.
Tradition, Rücksicht auf Personen usw. spielen in solch kleinen Betrieben
oft eine größere Rolle als Organisationsgrundsätze.
Selbstverständlich wird in diesem kleinen Betriebe „durchbedient“,
d. h. der Kunde wendet sich zur Erledigung seiner sämtlichen Bankgeschäfte
 nur an einen einzigen Beamten, im Gegensatz zu den größeren
Banken und Bankfirmen, die eine Kasse, Effektenabteilung, Börsenabteilung,
 Kuponkasse, Sortenkasse usw. haben !).
Das Geschäft hat eine zum Teil vermögende Kundschaft aus der Stadt
und den umliegenden Orten und Gütern, die aus Anhänglichkeit — ihre
Väter und Großväter arbeiteten meist schon mit der Firma — trotz
zahlreich entstandener Großbankfilialen, ihre Kapitalien dem Geschäft
zur Verwaltung und Anlage übergeben und den Inhabern und Prokuristen
 volles Vertrauen schenken, aber auch ihrerseits dies beanspruchen.
Eigene und fremde Kapitalien legt die Firma zum Teil in Diskonten
ihrer Kundschaft an, der sie im übrigen gedeckte und ungedeckte Kredite
 gewährt.
1) Auch bei einer großen Privatbankfirma, die etwa 150 Beamte beschäftigt und
eine sehr große Ladenkundschaft besitzt, fand ich das Prinzip des „Durchbedienens“
durchgeführt. 8 Schalterbeamte erledigen den Verkehr mit der Kundschaft;
jeder Kunde hat einen oder zwei Schalterbeamte, an die er sich regelmäßig in allen
Bankangelegenheiten wendet und die daher mit seinen Verhältnissen gut vertraut
sind. Nur für den Barverkehr bestehen besondere Schalter; Einzahlungsscheine und
Quittungen werden aber von den Schalterbeamten (nicht von den in den Kassen
beschäftigten Beamten) vorbereitet und signiert.

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