Der Kassenassistent sagt der. Maschinenschreiberin den Betrag an,
den der Kunde einzahlt oder gibt ihr den Einzahlungszettel des Kunden.
Gleichzeitig mit der Quittung für den Kunden wird zweitens die Aufgabe
an ihn — oder, wenn er für einen Dritten Einzahlung leistet, die Aufgabe
an diesen Dritten — geschrieben, weiter drittens ein Durchschlag für die
Registratur, d. h. für die Mappe des Kunden, für den die Einzahlung
erfolgt ist, und viertens ein Beleg, als Unterlage für die weiteren Verbuchungen,
 Zug um Zug mit Zahlung des Betrages händigt der Kassierer
die von ihm und dem Prokuristen oder Bevollmächtigten unterzeichnete
Quittung aus,
In gleicher Weise wird mit den Auszahlungen gegen Quittung verfahven,
 Der Kunde sagt zum Kassenassistenten: „Bitte 500 RM von meinem
Konto.“ Der Kassenassistent gibt den Auftrag weiter an die Maschinenschreiberin,
 und während diese die Quittung — zugleich mit dem Belastungsschreiben
 an den Kunden, einer Kopie hiervon und dem Beleg
— ausschreibt, sieht der Kassenassistent im Laufbuch (s. u.) nach, ob das
Guthaben des Kunden vorhanden ist. Ist dies der Fall, so zeichnet er die
Quittung und den Beleg ab und gibt die Quittung dem Kassierer zur
Auszahlung. Dieser notiert dann den Betrag und Empfänger, bzw. den
zu Belastenden — ebenso wie bei Einzahlungen den Betrag und den
Einzahler bzw. den zu Kreditierenden — in der von ihm geführten „Kassenkladde“,
 deren Saldo am Abend mit dem Kassenbestand abgestimmt wird.
Erfolgt Zahlung gegen Scheck, so dient als Beleg der Scheck. Auf
Grund des Schecks, der vor Auszahlung ebenfalls vom Kassenassistenten
— nachdem dieser den Kontostand, die Unterschrift und den sonstigen
Inhalt des Schecks geprüft hat — signiert sein muß, werden, wieder in
ainem Arbeitsgang, Belastungsaufgabe an den Kunden, Durchschlag und
Beleg für die Buchungen angefertigt.
Alle Belege werden, wie schon erwähnt, fortlaufend numeriert-—
 monatlich (in größeren Betrieben täglich) neu beginnend — und
verzeichnet. Diese Verzeichnisse, die Belegnummer, Kontonummer des
Kunden, dessen Namen (eigentlich überflüssig!) und den Betrag enthalten,
stellen das frühere Kassenbuch oder Kassenmemorial dar,

Von einem „Tafelgeschäft“ spricht man, wenn (festverzinsliche)
Wertpapiere nicht an der Börse angekauft, sondern aus dem eigenen
Bestande gegeben werden, oder wenn für Wertpapiere der Gegenwert 80-fort,
 d. h. nicht erst nach Verkauf an der Börse, gezahlt wird. Der Bankier

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