Bank unternehmen, werden andere Aufsichtsratsmitglieder, die selbst
Leiter eines großen Unternehmens sind, und noch ein oder viele Dutzend
andere Aufsichtsratsstellen bekleiden, dem einzelnen Unternehmen nur
wenig Zeit widmen. Trotzdem können sie natürlich auch sehr nützlich für
die Bank sein, indem sie ihr neue Verbindungen zuführen oder dank ihrer
Sachkenntnis auf einem Spezialgebiet auf chancenreiche Geschäfte hinweisen
 oder solche vermitteln.
Innerhalb des Aufsichtsrates werden verschiedene Kommissionen gebildet,
 so z. B. die Kreditkommission, die in Gemeinschaft mit der Direktion
 über beantragte Kredite entscheidet, die Revisionskommission, die
früher einzelne Büros der Bank, sowie Filialen und Depositenkassen revidierte,
 sich heute aber auf Nachprüfung des Geschäftsganges im allgemeinen
 oder einzelner Geschäfte beschränkt, die Bilanzkommission, die die
Bilanz prüft, die Geschäftsführungskommission usw, Die Kommissionen
treten von Zeit zu Zeit zusammen, am häufigsten die Kreditkommission,
die meist zweimal wöchentlich Sitzungen abhält. Das Plenum des Aufsichtsrates
 versammelt sich etwa alle 2 Monate; doch gibt es auch Banken,
deren Aufsichtsrat nur dreimal jährlich zusammentritt: bei den Bilanzsitzungen
 (meist im März und August) und nach der Generalversammlung,
die im Mai oder Juni stattfindet. Im II. Bande wird hierauf noch zurückzukommen
 sein.
Die Zahl der Mitglieder des Vorstandes ist bei den einzelnen
Banken sehr verschieden. Bis zur Jahrhundertwende haben einige Großbanken
 noch nach dem alten homerischen Grundsatz gehandelt: eis Paoıkeds
lorw. Heute besteht bei allen Großbanken — einige Provinzbanken haben
noch das alte Prinzip beibehalten — ein kollegiales Direktorensystem.
 Jeder Direktor hat sein bestimmtes Ressort. Wichtige Vorgänge
 hierin teilt er seinen Kollegen durch „Umlauf“ oder in den Plenarsitzungen
 des Direktoriums mit, so daß über die wesentlichen. Geschäfte
und Vorkommnisse der Bank das Gesamtdirektorium jederzeit unterrichtet
ist und jeder einzelne Direktor Gelegenheit hat, gegen beabsichtigte Geschäfte,
 die ihm nicht opportun erscheinen, ein Veto einzulegen.
Die Erledigung der Direktionsgeschäfte erfolgt im Direktionsbüro,
 das eine Anzahl Unterabteilungen besitzt.
Die Rechte der Filialdirektionen ?) sind bei den einzelnen Banken
und auch innerhalb desselben Instituts wieder sehr verschieden. Die weitl)
 Liter at ur: M. Göbbels, Der Filialbetrieb der deutschen Kreditbanken.
Berlin 1928. Plutus-Briefe V, 8,
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