gehendsten Rechte besitzen naturgemäß diejenigen Filialen, die von Mitgliedern
 oder stellvertretenden Mitgliedern des Vorstandes geleitet werden,
 oder an deren Sitz Aufsichtsratsmitglieder ihr Domizil haben. Ihnen
werden in der Kreditgewährung gewisse Vorrechte eingeräumt, und sie
können auch sonst ziemlich selbständig disponieren. Demgegenüber dürfen
 kleinere Filialen mancher Banken nicht einmal die Kontokorrentauszüge
 ihrer Kunden unterzeichnen, sondern müssen sie zur Unterschrift an
die Zentrale geben. In manchen Fällen erfolgt dann durch diese auch die
Versendung an die am anderen Ort wohnende Kundschaft. Manche
Filialen müssen sogar, wie die Depositenkassen, die von ihr diskontierten
Wechsel an die Hauptbank abliefern, dürfen also keinen eigenen Wechselbestand
 halten.
Eine für das gesamte Institut gültige Geschäftsordnung und
besondere Anweisungen für die Filialdirektoren bezeichnen die ihnen
zustehenden Rechte und Pflichten. Ihre rechtliche Stellung ist ebenfalls
sehr verschieden. Mitunter sind sie im Handelsregister des betreffenden
Ortes als Prokuristen eingetragen, führen aber den Titel Direktor ; mitunter
 ist ihnen Generalvollmacht erteilt, und sie sind weder als Vorstandsmitglieder
 noch als Prokuristen eingetragen. Diese Form wählen die Großbanken
 in der Regel für die Direktoren ihrer größeren Filialen.
Kleinere Filialen und die Depositenkassen sind häufig nicht von der
Zentrale, sondern von einer in der Nähe gelegenen größeren Filiale abhängig,
 haben also zunächst an diese zu berichten, und erst diese gibt die
Kreditgesuche, sofern sie sie befürwortet. und andere Anträge an die
Zentrale.
Die Kapitalausstattung einer Filiale erfolgt entweder in
der Weise, daß sie ein festes eigenes Kapital erhält, das sie, ob sie es braucht
oder nicht braucht, mit einem bestimmten Prozentsatz verzinsen muß, oder
daß ihr ein Kontokorrentkredit bei der Zentrale eröffnet wird, von dem
sie nach Bedarf Gebrauch machen kann, Die Ausstattung mit eigenem
Kapital findet hauptsächlich bei großen Niederlassungen statt, die auch
sonst eine größere Selbständigkeit als die Mehrzahl der anderen Filialen
haben.
Bei einigen Banken finden von Zeit zu Zeit Zusammenkünfte der Filialdirektoren
 statt, an denen auch Aufsichtsratsmitglieder teilnehmen. Es
werden hier Erfahrungen ausgetauscht und Anregungen gegeben.
Ein großes Filialnetz erfordert natürlich auch zahlreiche Revisionen, Der
Aufsichtsrat allein könnte diese kaum vornehmen. und banktechnisch ge-629

