hält die Aufträge des Kunden in einem Sonderschreiben. Geschieht es, wie
z. B. bei Privatkunden, nicht, so wird der Brief meist von der Korrespondenz
 in mehrere Teile zerlegt, d. h. es werden für die Abteilungen
Abschriften der sie betreffenden Aufträge usw. angefertigt.
Die Zahlungsaufträge werden nicht mehr vom. Brief auf den Korrespondenzscheck
 abgeschrieben; es wird nicht mehr, in einem 2. Arbeitsgange,
auf Grund des Korrespondenzschecks in der Kasse eine Doppelquittung
ausgeschrieben, nicht mehr, in einem 3. Arbeitsgange, von der Kasse Bestätigung
 an die Korrespondenz erteilt, nicht mehr, in einem 4. Arbeitsgang,
 im Grundbuch (Kassenmemorial) der Posten gebucht, nicht mehr, in
einem 5. Arbeitsgang, die briefliche Belastung vorgenommen und nicht
mehr, in einem 6. Arbeitsgang, eine Kopie hiervon angefertigt. .
Es geschieht vielmehr folgendes: Auf Grund des vom Korrespondenzzhef
 gezeichneten Zahlungsauftrages schreibt die Maschinenschreiberin
in der Korrespondenz in einem Arbeitsgang: die briefliche Belastung
des Kunden, den Durchschlag für die Registratur, die Doppelquittung
und den Buchungsbeleg,
Die Zahlungen erfolgen im Eilavisverfahren, die Eilavise werlen
 von den Vertretern der Banken bei der Abrechnungsstelle ausgetauscht.
Außerhalb Berlins gehen die Zahlungen heute meist durch die
Abrechnungsstelle. Die Korrespondenz füllt mit 2 Durchschlägen
folgendes Formular aus und gibt es an die Bank, der sie Zahlung zu
leisten hat:
Wir zahlen RM .....

für Rechnung: ..........
NEZCNT eareernr ren Kanaren
auf Veranlassung: een

Dieses Formular mit 2 Durchschlägen wird in der 1. (2.) Abrechnung
dem Vertreter der Bank, die die Zahlung zu empfangen hat, übergeben,
and in der 2. (3.) Abrechnung werden 2 Stück quittiert (doppelt für einfach
 gültig) zurückgeliefert; ein 3. Stück behält die Bank, an die gezahlt
wird, als Buchungsbeleg. Das 4, und 5. Stück dient als Belastungsaufgabe
für den Auftraggeber und als Durechschlag für die Registratur. Die zahlende
 Bank übersendet eine Quittung ihrem Auftraggeber, die andere behält
 sie bei sich als Buchungsbeleg,