Von der Abrechnung wird ein Durchschlag für die Registratur (Kundenmappe)
 angefertigt, ein weiterer Durchschlag (mit etwas geändertem
Vordruck) dient als Beleg für die Verbuchung auf Sortenkonto.
In analoger Weise verfährt die Kuponkasse. Die Effektenkasse kreditiert
die Dresdner Volksbank für die erhaltenen Effekten auf Stücke- oder auf
Depot-Konto (2 Durchschläge für Registratur und als Buchungsbeleg).
Nach Ausführung des Auftrages macht das Börsenbüro Aufgabe, und am
aächsten Tage erfolgt Gutschriftsaufgabe seitens des Effektenbüros, eben-Falls
 mit 2 Durchschlägen (für die Registratur und als Buchungsbeleg).
Zu dem Stempel „Auskunftsbüro“ im Brief (s. S. 683) sei bemerkt: Da
jede Bank die ihren Kunden gewährten Kredite fortlaufend kontrollieren
muß, ist es ihre Pflicht, sich über den Geschäftsgang dieser Kunden laufend
 zu orientieren. Zu diesem Zweck holt sie bei Geschäftsfreunden und
bei Firmen, die mit dem Kunden arbeiten, sowie bei Auskunfteien Auskünfte
 ein. Die Einziehung, Ordnung und Weiterleitung der Auskünfte
erfolgt durch das Auskunftsbüro der Bank. Die Auskünfte werden,
alphabetisch nach Angefragten geordnet, in Kästen aufbewahrt. Auf den
Auskünften wird vermerkt, an wen und wann sie weitergegeben sind?).
Eilige Briefe werden mit einem Zettel „Frühpost“ versehen und sind
vor allen anderen Briefen zu erledigen. Mit der gegen 10 Uhr eingehenden
2. Post wird in gleicher Weise wie mit der 1. Post verfahren.
Sie wird für den Fall von Reklamationen — bei sehr lebhaftem Geschäft
st prompte Erledigung der im letzten Augenblick eingetroffenen Börsender
 Zahlungsaufträge nicht immer möglich — mit dem Stempel „2. Post“
versehen. Die gegen 1413 Uhr eintreffende 3. Post wird vom Korrespondenzchef
 durchgesehen, aber nur besonders wichtige und eilige Zahlungsaufträge
 können, wegen des frühen Buchungsschlusses, noch bearbeitet werden.
Die Nachmittagspost wird erst am nächsten Werktage geöffnet. und erlediet.

1) Die Frage, ob der (unentgeltlichen) Auskunft durch Geschäftsfreunde oder der
durch Auskunftsbüros der Vorzug zu geben sei, muß von Fall zu Fall entschieden
werden. Lieferanten haben ein Interesse daran, daß ihr Kunde Kredit erhält, und
werden daher oft geneigt sein, seine Verhältnisse etwas optimistisch zu beurteilen.
Bei Konkurrenten besteht diese Gefahr nicht; „zu‘“ günstig werden sie ihr Urteil
kaum abfassen. Unbeteiligte Geschäftsleute, die die Verhältnisse des Angefragten
genau kennen, sind oft nicht zu finden, Die Auskunfteien, die ja in vielen Fällen
auch wieder auf die Auskünfte anderer angewiesen sind, geben ein objektives Urteil
 ab, das oft auf vielseitigem Material aufgebaut ist.

sr

la