kassen der Bank eingereicht sind. Die Beträge werden in Quittungsbüchern
 einzeln aufgeführt, und über die Endsumme quittiert der Clearing-Vertreter,
 Betreffs der Technik des Abrechnungsverfahrens 8. S. 116 £,
Die im Clearing empfangenen Papiere bucht der Clearing-Vertreter,
getrennt nach Posten für Hauptbank und Depositenkassen, einzeln hintereinander
 weg; stimmt die Summe seiner Kasse mit dem Abrechnungsblatt
 überein, so verteilt er die Papiere: Schecks auf die Depositeukassen
und bei diesen zahlbar gemachte Wechsel (Domizile) erhält die Depositenhauptkasse;
 Domizile, Schecks und Akzepte auf die Hauptbank gehen
an die Beamten der Hauptkasse, die dies Ressort haben. Für die der
Depositenhauptkasse gelieferten Papiere wird diese belastet, für die
anderen Papiere sind Trattenkonto, Akzeptkonto, die Scheckaussteller
usw. zu belasten, Der Clearing-Vertreter hat vor allem darauf zu
achten, daß er die Papiere, die er zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
an verschiedene Abteilungen gegeben hat, mit den zugehörigen Belastungen
bis spätestens 12 Uhr zurückerhält, damit er die nicht in Ordnung gegangenen
 Posten als Retouren in der Mittagsabrechnung einliefern kann.

Die Auszahlungskasse ist geteilt in eine Scheckkasse, die die avisierten
and bereits belasteten Schecks auszahlt, und in eine Kasse, die alle
anderen Auszahlungen bewirkt. Räumlich in der Mitte zwischen diesen
beiden Auszahlungsschaltern befindet sich ein Annahmeschalter, an dem
die zur Zahlung vorgelegten Schecks, Quittungen usw. abgegeben werden.
Ein Kassenbote gibt dem Einreicher eine Nummer und heftet die gleiche
Nummer an den Scheck usw. Der Kassenassistent gibt den Scheck an
die Trattenabteilung, sofern der Aussteller eine Firma ist, die regelmäßig
ihre Schecks vorher avisiert; im anderen Falle sendet er ihn zu den Korrespondenzchefs
 zum Signieren.,
Im Trattenbüro, das seinen Sitz im Kassenraum hat, werden die
Scheckavise notiert und auf Grund der Avise die Schecks mit der Trattennummer
 und dem Signum des Beamten versehen, der die Richtigkeit festgestellt
 hat. Je nach Vereinbarung mit dem Kunden löst die Bank alle
Schecks ein, sofern das Guthaben vorhanden ist und der Scheck keinen
Formfehler aufweist, oder nur Schecks, die avisiert sind ?).
1) Die Bestimmungen der einzelnen Banken und Bankfirmen weichen in dieser
Beziehung teils erheblich voneinander ab. Einige Banken zahlen Schecks ohne Avis
aur bis zu einem bestimmten Betrage, andere nur die auf Überbringer lautenden
Schecks, andere wieder verlangen eine Avisierung derjenigen Schecks, die nicht vom
Aussteller, sondern von dritter Seite vorgelegt werden.

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