Der Kassenassistent gibt die Schecks, die mit Trattennummer und Signum
 des Trattenbeamten zu ihm zurückkommen, und die er auch noch
ginmal formell geprüft hat, dem Kassierer zur Zahlung. Dieser ruft die
Nummer auf, die dem Überbringer bei Abgabe des Schecks gegeben ist,
läßt sich zur Kontrolle noch einmal Firma des Scheckinhabers und den
Betrag vom Überbringer nennen und zahlt dann den Scheck aus.
Ist der Scheck nicht avisiert, weil der betreffende Aussteller Schecks
bis zu einer bestimmten Höhe überhaupt nicht avisiert, oder weil der Avisbrief
 noch nicht eingetroffen ist, so geht der Scheck mittels Rohrpost an
den Kontrolleur, in dessen Abteilung das betreffende Konto geführt wird;
dieser setzt sich im Zweifelsfalle mit dem Korrespondenten oder dem
Kontoführer in Verbindung und läßt dann den von ihm gezeichneten
Scheck den Korrespondenzchef ebenfalls abzeichnen, Ist ein Avis nicht
eingegangen oder ein hinreichendes Guthaben nicht vorhanden, so wird
dem Scheck ein Zettel angeheftet mit dem Vermerk: „Avis noch nicht
eingetroffen; bitte morgen nochmals vorzulegen.“ Ist ein nicht avisierter
Scheck auf Grund des Zeichens des Korrespondenzchefs honoriert worden,
so wird der Aussteller durch die Kasse belastet, Mit der Belastungsaufgabe
zugleich werden wieder 2 Durchschläge (für Registratur und als Buchungsbeleg)
 gemacht.
Trifft das Avis nachträglich ein, so muß natürlich darauf geachtet
werden, daß nicht eine nochmalige Belastung über Trattenkonto erfolgt.
Hebt der Kunde Geld gegen seine Quittung ab, so geht diese ebenfalls
den genannten Weg. Um einem Kunden das Warten zu ersparen, zahlt
mitunter der Kassierer, wenn er weiß, daß der Kunde berechtigt ist, über
den geforderten Betrag zu verfügen, ohne das Signum des Korrespondenzchefs
 und 1äßt die Quittung erst nachträglich abzeichnen. Der Korrespondenzehef
 und der Korrespondent notieren die gezahlten Beträge, Bei
Kunden, die „wacklig stehen“ und größere Umsätze machen, werden die im
Lauf des Tages abgehobenen oder verfügten Beträge vom Korrespondenten
genau notiert.
Die Zahlung der nicht avisierten Schecks, der gegen Quittung abgehobenen
 Beträge, die Zahlungen, die ins Büro und Haus gesandt werden,
erfolgen — es ist dies eine rein zufällige Teilung, die in anderen Betrieben
wieder nach anderen Prinzipien geschieht — durch Auszahlungskasse II.

Die Wechseleinlösungskasse. Das Wechselinkasso innerhalb eines bestimmten
 Bezirks besorgt der Kassenverein für seine Mitglieder kosten-645

