Auch die brieflichen Akkreditive, die im kaufmännischen Verkehr sowohl,
 wie auch bei Vergnügungsreisenden, eine weit größere Rolle als früher
 spielen, werden in dieser Abteilung notiert, und Zahlungen hierauf
werden geleistet. Auf Wunsch wird auch das Akkreditiv an eine andere
Zahlstelle oder eine auswärtige Bank übertragen.
Der Akzeptschalter, Die Akzepte, die die Bank zu geben beabsichtigt,
werden in der Kasse notiert. Die Kreditbank in L. schreibt an die Handelsbank:
 Auf Grund unserer Vereinbarung haben wir uns gestattet, heute
auf Sie RM 100 000 in 2 Stück zu 50 000 RM per 10. Oktober 1930, Order
eigene, zu entnehmen, Sie wollen die mit Ihrem Akzept versehenen
Wechsel gegen Zahlung von 100000 RM, die Sie zur Deckung unserer
heute fälligen Ziehungen benutzen wollen, an die Commerz- und Privat-Bank
 dort aushändigen.
Der Brief wird mit dem Stempel „Hauptkasse“ versehen und vom
Korrespondenzchef und einem Direktionsprokuristen gezeichnet, jedoch
mit dem Vermerk „Gegen Zahlung von 100000 RM“, d. h. Akzeptierung
darf nur Zug um Zug gegen Zahlung der 100 000 RM erfolgen. Daraufhin
 macht der Beamte der Akzeptabteilung in dem Akzeptbuch folgende
Eintragungen:

Datum
Juli 10
„ 10

Betrag
°7V@ 50 000.—
3 |50000.—

Aussteller Order! Verfalltag
Kreditbank in L. eigne| Oktober !
do. do. „10

| _ unter-|schrieben
 von

Der Beamte der Handelsbank setzt sich mit der Commerzbank in Verbindung,
 und diese erklärt: Wir zahlen Ihnen 100 000 RM für Rechnung
der Kreditbank, wenn Sie uns dagegen 100 000 RM Ziehungen der Kreditbank
 auf Sie, mit Ihrem Akzept versehen, aushändigen. Daraufhin setzt
der Beamte der Handelsbank den Akzeptvermerk auf die Wechsel
Nr. 8752
Angenommen für RM 50 000.—,
1. W. Reichsmark Fünfzigtausend —
per 10. Oktober 1930, zahlbar bei
der Bank des Berliner Kassenvereins, Berlin
Handelsbank.
Diejenigen, die das Akzept unterschreiben — in der Regel der Chef
der Hauptkasse und ein Direktionsprokurist —. setzen ihr Zeichen in die
letzte Kolonne des Akzeptbuches. Die Buchungen erfolgen an Hand der
Briefe, die Abstimmungen in der Buchhaltung durch Kollationieren mit
dem Akzeptbuch.

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