zum Einzug übergeben sind, 3. durch den Kassenverein und 4. durch die
Abrechnungsstelle, Der Beamte sieht im Domizilverfallbuch, dessen Eintragungen
 auf Grund der Notizen im Domizilbuch erfolgen, nach, ob der
vorgelegte Wechsel vorgemerkt ist. Ist es der Fall, so schreibt er auf das
Domizil die Nummer, unter der er im Avisbuch das Avis findet. Er vergleicht
 nochmals, ob die Angaben übereinstimmen, durchstreicht dann
mit Buntstift die Eintragungen im Domizil- und Domizilverfallbuch, fügt
das Einlösungsdatum hinzu und gibt das Domizil mit einem Debetbeleg
an diejenige Stelle, von der er es erhalten hat.
Wird ein Domizil, das, sagen wir vom Kassenverein, vorgelegt ist, während
 der Zeit, wo es die Bank in Händen hat, am Schalter bezahlt, so
wird das Geld in der Kasse vereinnahmt mit dem Vermerk „bezahltes
Domizil“. In dem Bogen des Kassenvereins wird neben die Domizilsumme
mit roter Tinte der Vermerk „bezahlt“ gesetzt. Buchhalterisch werden die
beiden sich kompensierenden Beträge wie Storno-Posten behandelt.
Domizile, die nicht avisiert sind, oder für die Deckung nicht eingegangen ist, oder
deren Avis vom Korrespondenzehef mit dem Zusatz „fragen‘“ versehen ist, werden
den einzelnen Korrespondenzabteilungen vorgelegt, und zwar mit einem den Domizilen
 angehefteten Fragezettel, der von den betreffenden Korrespondenzchefs abgezeichnet
 werden muß und, laut Vordruck, Angaben über Betrag, Aussteller, Bezogener,
 Verfalltag, Wechselinhaber und die Art der Vorlegung (Clearing, Wechsel.
büro) usw. enthält, Ist bis zu der Zeit, wo der Wechsel evtl. zurückgegeben werden
muß, Deckung nicht vorhanden, so wird der Fragezettel abgenommen, und es wird
an den vom Kassenverein, Clearing oder vom Inhaber selbst vorgelegten Wechsel
ein Zettel angeheftet mit dem Vermerk „Bitte bis morgen liegen zu lassen.‘“ Die in
Händen der Bank befindlichen, vom Wechselbüro vorgelegten Wechsel bleiben bis
zum 3. Tage vormittags liegen und werden dann zum Protest gegeben.
Geht das Geld nachträglich von auswärts oder von einem Kunden ein, so wird
versucht, den Wechsel noch möglichst ohne Protest einzulösen. Will jemand, der
sonst nicht mit der Bank im Verkehr steht, ein bereits zurückgegehenes Domizil
einlösen, so wird ihm gegen Zahlung der Domizilprovision mitgeteilt, in wessen
Händen sich das Papier befindet, und er muß sich dann behufs Einlösung an diese
Stelle wenden.

Die Scheckbuch-Ausgabestelle, Scheckbücher werden nur auf schriftliche
 Anweisung der Korrespondenzchefs ausgegeben. Der Kunde Paul
Messow schreibt z. B.: Senden Sie mir 3 Scheckbücher mit je 50 Scheckformularen.
 Setzt der Korrespondenzchef neben diesen Auftrag den Stempel
 „Hauptkasse“ und sein Zeichen, so sendet der Beamte, der die Scheckbücher
 in Verwahrung hat, diese Scheckbücher per „Einschreiben“ ab,
setzt auf den Brief die Nummern der Hefte, also z. B. 171 351/500,

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