zogenen nichts einzuwenden, so setzt der Abteilungsleiter auf die Nota
den Vermerk „Abrechnen“ und sein Zeichen. Ist der Diskontkredit erschöpft
 oder bestehen sonst Zweifel, so wird die Entscheidung gemeinsam
mit dem zuständigen Direktionsprokuristen oder Direktor getroffen.
Sind die Wechsel zum Diskont angenommen, so wird geprüft, ob sie
den Anforderungen der Wechselordnung usw. entsprechen, Korrekturen
oder Rasuren aufweisen, richtig gestempelt sind usw. Dann werden sie
kopiert, numeriert, mit dem Verfalltag und Zahlungsort überschrieben und
abgerechnet. Der für die einzelnen Kunden verschiedene Zins- und
Provisionssatz ist aus dem in Blattform geführten, alphabetisch angeordneten.
 Konditionsbuch ersichtlich.
Die Eintragung ins Giro-Obligo-Buch erfolgt auf Grund der
Originalwechsel. Daneben wird ein Bezogenen-Obligo-Buch
(s. a. S. 346) geführt, d. h. es wird auch für jeden Bezogenen der hereinzenommenen
 Wechsel ein Konto errichtet, auf dem alle Wechsel von
500 RM aufwärts, mit einer Verfallzeit von mehr als 14 Tagen, notiert
werden.

Das Wechselskontro wird als gemischtes Bestandkonto geführt
and dient zur Kontrolle des in der Buchhaltung geführten Wechselkontos.
Der Beamte, der das Portefeuille führt, kontrolliert an Hand der
Eingangsbücher, ob er alle eingegangenen Wechsel erhalten hat, und
trennt Privatdiskonten, Platzwechsel, Wechsel auf Filialplätze, Bankplätze
 und andere Orte. Innerhalb dieser Teilung erfolgen noch mehrere
Unterteilungen, und innerhalb dieser werden die Wechsel nach Verfalljagen
 geordnet. Vollkommen getrennt behandelt werden die Devisen. Eine
Kontrolle darüber, daß Wechsel rechtzeitig zum Diskont oder zum Einzug
herausgegeben werden, erfolgt durch das Wechsel-Verfallbuch.
Bevor Wechsel rediskontiert werden, werden sie mit einer Notadresse
 versehen. Ein nach Plätzen geordnetes Verzeichnis gibt Aufschluß,
 welche Bank für den einzelnen Platz zu wählen ist. Mit diesen
Firmen sind hinsichtlich der Höhe der Interventionsprovision Vereinbarungen
 getroffen worden.
Werden von der Bank Wechsel rediskontiert — Großbanken geben im
allgemeinen nur Wechsel, die bereits in 10—14 Tagen fällig werden, zum
Rediskont —, so werden die Rechnungen im Wechselbüro angefertigt.
Wechsel auf Berlin und Vororte werden, sofern nicht der Kassenverein
mit ihrem Einzug betraut ist, einen Tag vor Verfall an die Hauptkasse

42 Obst, BGI. 9.A.

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