der Eingang durch Unterstempelung des dem Wechsel beigefügten Zettels,
ler Nummer, Betrag und Verfalltag enthält, gemeldet.
Die von auswärts eingehenden Schecks, die von Kunden der Bank ausgestellt
 sind, gehen nicht über Wechselkonto und brauchen, da sie ja im
Besitz der Bank verbleiben, auch nicht kopiert zu werden. Sie werden
den Ausstellern durch Übertragsbelege belastet; die Schecks selbst werden
mit dem Stempel „Belastet“ versehen und, um eine nochmalige Vorlage
unmöglich zu machen, auch perforiert.
Der Leiter der Inkasso-Abteilung hat die Aufgabe, gemeinsam mit den
Korrespondenzchefs neue Verbindungen anzuknüpfen, von Zeit zu Zeit
die Firmen, denen größere Inkassi gesandt werden, auf ihre Kreditfähigkeit
 zu prüfen und bei der Aufstellung von Inkassotarifen (s. S. 254 ff.)
mitzuwirken.

6. Das Börsenbüro.

Der Bankkunde erteilt seiner Bank den Börsenauftrag brieflich, telephonisch
 (unter gewissen Kautelen), telegraphisch oder durch Ausfüllung
eines am Schalter aufliegenden Börsenauftragformulars. Von den Korrespondenzbüros
 kommen. die Aufträge der Kundschaft ins Börsenbüro.
Jeder Börsenvertreter handelt bestimmte Wertpapiere — wobei noch wieder
zwischen Kasse- und Ultimo-Orders zu unterscheiden ist — und notiert
die ihn betreffenden. Aufträge in sein Börsenbuch, und zwar auf der einen
Seite die Kauf-, auf der anderen Seite die Verkaufaufträge. Ob ein
Auftrag hätte ausgeführt werden können, wird täglich an Hand des Kurszettels
 geprüft. Die Orders werden, soweit sie sich nicht kompensieren,
oder sie der Börsenvertreter nicht glaubt direkt handeln zu können, den
Maklern gegeben !). Die Maklersubstituten kommen gewöhnlich zwecks
Entgegennahme der Börsenaufträge ins Börsenbüro und klären dabei auch
etwaige Fehler vom Tage vorher auf,
An der Börse hat die Handelsbank, wie jede größere Berliner Bank und
Bankfirma, einen Tisch in einer Nische, an dem auch zahlreiche Beamte
arbeiten, die nicht das Recht besitzen, im Namen der Firma Geschäfte
abzuschließen. Sie nehmen Depeschen entgegen — mit einigen Firmen
sind, zur Verhütung von Depeschenfälschungen, täglich wechselnde Stichworte
 vereinbart, die dem Auftrag vorangestellt werden —, notieren

1) Die Wertpapiere sind entsprechend den Maklergruppen an die Börsenvertreter
verteilt. Diese erteilen die Aufträge mündlich dem zuständigen Kursmakler, der sie
in sein Börsenbuch einträgt.

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