Effekten-, Devisen-, Wechselabteilung usw. hat; dadurch wurden die Büros
der Hauptbank wesentlich entlastet, gleichzeitig aber auch eine Kontrolle
und eine vorgesetzte Stelle für die Depositenkassen geschaffen, die niemals
irgendwelche wichtigeren Entscheidungen von sich aus treffen dürfen.
Wird eine Depositenkasse eröffnet, so erhält sie von der Hauptdepositenkasse
 1. bares Geld, 25000 RM oder mehr, je nach Lage der Kasse,
2, verschiedene ausländische Münzsorten und 3. gangbare Effekten (heimische
 Staats- und Stadtanleihen, Hypothekenbankpfandbriefe), die fürs
Tafelgeschäft erforderlich sind. Die Leitung erfolgt durch 2 Vorsteher, von
denen der 2. gleichzeitig auch Kassierer ist. Beide haben Spezialvollmacht
für die betreffende Depositenkasse. 1 oder 2 weitere Beamte zeichnen „1. V.“,
d. h. in Vertretung der Vorsteher. Die die Depositenkasse verpflichtenden
Unterschriften hängen am Schalter aus. Die Zahl der weiteren Beamten ist
von dem Umfang der Geschäfte abhängig und schwankt zwischen 2 und 30,
Das Geschäft einer Depositenkasse gleicht einem Bankgeschäfte, Es
fehlt nur das Konsortialgeschäft und vor allem die selbständige Weiterund
 Zuendeführung der eingeleiteten Geschäfte. Der Kaufauftrag wird
entgegengenommen, die Stücke gehen ins Depot der Hauptdepositenkasse,
lie, in gleicher Weise wie die Hauptbank, ein Effektengirokonto beim Kassenverein
 unterhält. Der Verkauf vollzieht sich in analoger Weise.
Vor der Kontoeröffnung muß der Kunde die Bedingungen der Bank
unterzeichnen. und eine Unterschriftsprobe geben.
Bei Einzahlungen gibt die eine Unterschrift im Depositenbuch
der Kassierer, die 2. in der Regel der Vorsteher. Wer die 2. Unterschrift
gibt, muß den Namen des Zahlenden und die Summe in ein Buch eintragen,
 das eine Kontrolle für die Kasse bildet. Abhebungen erfolgen in
der Regel durch Schecks; durch Quittungen meist nur dann. wenn der
Kontoinhaber persönlich einen Betrag abhebt.
Der Kassierer bucht auf Grund der Einzahlungszettel, der Schecks
oder Quittungen oder der von ihm ausgeschriebenen, vom 1. Vorsteher gezeichneten
 Debetbelege in die unreine Kasse!), Nach den Belegen bucht
1) Bei einer großen Bank im Freistaat Sachsen, wo das Rechnungsbücher-System
 allgemein eingeführt ist — der‘ Deponent gibt bei Abhebungen keine
Quittung, sondern der Betrag wird nur, wie bei Sparkassen, im Buch eingetragen —,
besteht folgendes Verfahren: Schalterbeamte nehmen die Bücher ab, füllen einen
Ein- bzw. Auszahlungsschein aus, mit dem sich dann der Kunde an die betr, Kasse
wendet. Die eine Unterschrift gibt der Kassenassistent, der auch gleichzeitig in dem
aach Terminen geordneten Kassenbuch bucht, die andere der Kassierer, der eine
Strazze zum Nachweis für sich führt.

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