Der Gegenbuchhalter bucht nun ins Kontokorrent nur die Endsummen dieser
Sammelverzeichnisse, Also: „laut Verzeichnis RM ......“
Die Parallelbücher: Journal und Kontokorrent, werden täglich abgestimmt.
 Eine weitere Kontrolle ist: Die Summe der eingegangenen roten
Schecks wird verglichen mit der Summe der im Giroverkehr erfolgten
Gutschriften. Eine sich etwa ergebende Differenz muß noch am Buchungstage
 gesucht und richtiggestellt werden.
Nach Schluß der Annahme der Giroüberweisungen nach außerhalb —
in der Regel werden Überweisungen bis 14 Uhr angenommen — beginnen
mehrere Beamte mit der Ausschreibung der Überweisungsaufträge. Nehmen
 wir an, außer Paul Krause hätte noch Walter Kohl 2000 RM an
C. Brendel in München und Carl Fischer 1500 RM an G. Braumann &amp; Co.
in München zur Überweisung beordert. Der Beamte schreibt nun folgendes
 „Giroavis“:
Die Reichsbankhauptstelle in München wolle kreditieren den Konten von
Dresdner Bank RM 6475.36
OÖ. Brendel »» 2000—
G. Braumann &amp; Co. » 1500.—
Summa RM 9975.36
zu Lasten der Reichsbankhauptstelle Leipzig.

Nachdem jeder Posten verglichen [kollationiert1)] und die Addition nochmals
 geprüft ist, wird der Bogen von den Vorstandsbeamten unterschrieben
 und geht abends mit der Post nach München. Gleichzeitig teilt die
Reichsbank in Leipzig der Reichsbank in Berlin als der Zentralabrechnungsstelle
 mit, daß sie 9975.36 RM nach München überwiesen habe.
Berlin belastet infolgedessen die Reichsbankhauptstelle Leipzig, die, wie
jede selbständige Bankanstalt, bei der Reichshauptbank in Berlin ein
Konto hat, mit 9975.36 RM.
Am nächsten Tage mittags trifft bei der Reichsbankhauptstelle München
das Avisschreiben der Reichsbankhauptstelle Leipzig ein. Die Buchhalter,
die die Konten Dresdner Bank, Brendel und Braumann &amp; Co. führen,

1) Beim Ausschreiben der Giroavise berücksichtigt die absendende Bankanstalt die
Arbeitsteilung der empfangenden Stelle, d. h. so viele Abteilungen im Giro diese
besitzt, so viele Avisbogen gehen an sie ab, so z. B. nach Berlin 21. (Jede der Großbanken
 bildet eine besondere Abteilung.) Durch diese Teilung ist jeder Girobuchhalter
 der empfangenden Bankanstalt in der Lage, seine Gutschriften von Bogen, die
nicht auch von anderen Kontoführern benutzt werden müssen, buchen zu können.

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