Die Bank prüft den Antrag und zieht Erkundigungen ein. Genehmigt sie
den Kredit, so fordert sie in der Regel Eröffnung eines Girokontos. Dadurch
 gewinnt sie einen Überblick über den Geschäftsverkehr und den
Zahlungsmodus des Betreffenden; das Guthaben, das normalerweise den
„eisernen Fonds“, den der Girokunde halten muß, wesentlich übersteigt,
dient ihr als Sicherheit, falls Wechsel nicht bezahlt werden und der Diskontant
 in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist. Mitunter fordert die
Reichsbank auch Nebensicherheiten (Bürgschaften. Eintragung einer
Sicherheitshypothek od. dgl.).
Angenommen, dem Emil Schumacher in Berlin wäre vom Reichsbankdirektorium
 in Berlin ein Diskontkredit in Höhe von 10000 RM eingeräumt
 worden, so erhält Sch, ein Konto in den Obli gobüchern
der Bank, die in der „Kreditkontrolle“ geführt werden. Name,
Wohnung, sowie die Höhe des Diskontkredits werden angegeben.
Sch, hat einen Wechsel von 3000 RM auf Breslau in Zahlung erhalten,
den er bei der Reichsbank diskontieren will. Er giriert den Wechsel an
die Reichsbankhauptstelle Breslau, d. h. an. den Ort, an dem er fällig ist
nicht an das Reichsbankdirektorium Berlin, das den Wechsel ankauft —,
und reicht ihn mit einer Diskontnota im Diskontkontor der Reichsbank
 in Berlin ein. Der Vorsteher nimmt Nota und Wechsel in Empfang
und prüft, ob der Wechselbetrag mit der in der Nota angegebenen
Summe übereinstimmt. .
Von hier aus gelangt der Wechsel mit der Rechnung in die Kreditkontrolle
 der Geheimen Kredit-Abteilung (s. 8. 701).
Der Beamte, der das Obligobuch des Konto Sch. führt, sieht, daß ein
Kredit bis zu 10 000 RM eingeräumt ist, und daß Diskontierungen bisher
noch nicht erfolgt sind. Er bucht also auf dem Obligo Sch. das Datum
der Einreichung, Summe und Verfalltag und gibt dann die Nota mit
dem Wechsel und einem Blatt, auf dem er die Höhe des Obligos vermerkt
hat, in das Zimmer der beiden Dezernenten für das Diskontierungsgeschäft,
 das räumlich neben der Kreditkontrolle, in der die Belastungslisten
 geführt werden, liegt.
Die beiden Direktoren, die das Dezernat für Wechseldiskontierungen
haben, zeichnen nun nach Prüfung und auf Grund der Angaben der
Kreditkontrolle die Nota und geben sie dann ins Diskontkontor zurück.
In zweifelhaften Fällen, wenn eine Kreditüberschreitung stattfindet, schlagen
 die Direktoren ihre „Kreditbücher“ auf. Ein solches Kreditbuch
besteht für jede selbständige Anstalt, und alle selbständigen Bankanstal-45

 Obst, BGI, 9. A.

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