mittlere Firma ist, und der Wechsel die Unterschrift eines ersten Hauses:
trägt.
Auch eine Kontrolle der von den einzelnen Firmen eingegangenen
Giroverpflichtungen wird von den Bankanstalten vorgenommen,
so daß die Reichsbank jederzeit nicht nur ersehen kann, in welcher Höhe
der einzelne seinen Kredit selbst in Anspruch genommen hat, sondern
auch, welche Giroverpflichtungen er bei den im Besitz der Reichsbank
befindlichen Wechseln eingegangen ist. Die Reichsbank gewinnt auf diese
Weise einen guten Überblick über das Kreditwesen des ganzen Landes.
Wir hatten den Gang des Wechsels verfolgt, bis er, mit dem Zeichen der
beiden Dezernenten versehen, von der Kreditkontrolle wieder ins Diskontkontor
 gelangt. Hier erfolgt noch einmal eine Revision hinsichtlich der allgemeinen
 Beschaffenheit, des Wechseltextes usw. Ist der Wechsel und weiter,
rechnerisch, die Wechselnota richtig befunden worden, dann gibt das Diskontkontor
 eine Gutschriftsauf gabe an die Giroabteilung, die z. B.
lautet:

An das Girokontor.
Kreditieren Sie Emil Schumacher, Berlin, für St. 7 diskontierten Wechsel
RM. 2962.50
Berlin, den 28. Dexember 1929.

Diskontkontor
(Unterschrift).

Was geschieht nun weiter mit dem Wechsel? Am nächsten oder übernächsten
 Tage bereits geht er an den Zahlungsort, nach Breslau. Die
Reichsbankhauptstelle Breslau wird für 3000 RM belastet. Der vereinnahmte
 Diskont verbleibt in voller Höhe der Bankanstalt, die das Geschäft
 abschließt. Dadurch, daß die Reichsbank ihren Zweiganstalten keine
Zinsen berechnet, wird eine Menge Arbeit gespart.
Bei der Reichsbankhauptstelle Breslau wird der Wechsel ins Ver fallbuch
 eingetragen, das, nach Tagen geordnet, doppelt von zwei Beamten
geführt wird, und dann wird er in dem nach Verfalltagen geordneten
Wechselportefeuille aufbewahrt.
Am Verfalltage wird der Wechsel von der Reichsbankhauptstelle Breslau
dem Bezogenen zur Zahlung vorgelegt. Erfolgt prompte Einlösung, so
erfährt die Reichshauptbank in Berlin nichts mehr von dem Wechsel.
Wird hingegen Zahlung verweigert, und wird von niemandem interveniert,
 so kommt der Wechsel an die Reichshauptbank Berlin zurück, und
der Diskontant hat den Betrag, zuzüglich Rikambiospesen, an die Reichsbank
 zu entrichten.

704