Wir hatten den Fall betrachtet, daß in Berlin ein Wechsel auf eine
Zweiganstalt diskontiert wird. Wie ist nun das Verfahren, wenn eine
Zweiganstalt Wechsel diskontiert? Die Reichsbankhauptstellen und
die Reichsbankstellen verfahren, unter Berücksichtigung der kleineren
Verhältnisse, nach ähnlichen Grundsätzen. Je kleiner die Stadt, desto
bekannter sind die Verhältnisse des Diskontierenden und der anderen
Wechselverpflichteten, die am gleichen Orte wohnen. Die Reichsbanknebenstellen
 haben die Instruktionen der übergeordneten Bankanstalt zu
beachten, an die auch die Wechsel von der Nebenstelle gesandt werden.
Den Vorstandsbeamten der Reichsbankhauptstellen und Reichsbankstellen ist mitunter
 der Vorwurf gemacht worden, daß sie, aus Tantiemesucht die Geschäftswelt
zu Diskontierungen bei der Reichsbank angereizt und nicht gebührend auf die Sicherheit
 und den Ursprung des Wechsels geachtet haben. Einige Vorstandsbeamte sollen
auch unmittelbar vor Diskonterhöhungen ihre Kunden zu stärkeren Wechseleinteichungen
 gedrängt und damit zur Verschlechterung des Bankstatus beigetragen
haben in einer Zeit, wo das Direktorium in Berlin durch eine Diskonterhöhung gerade
das Gegenteil erstrebte.
Die Tantieme bildet natürlich einen Antrieb, die Geschäfte und
Umsätze zu vermehren. Den Vorstandsbeamten ist es auch anheimgegeben,
 in gewissen Fällen über den bewilligten Kredit hinaus Wechsel
zu diskontieren. Daß es nicht über Gebühr geschieht, dafür ist Sorge
getragen durch die von den Vorstandsbeamten monatlich einmal einzureichenden
 Nachweisungen der gewährten Personalkredite
 und weiter durch die Bestimmung, daß die Hälfte der Tantieme
 für alle während der Amtszeit des Vorstandsbeamten von der
Zweiganstalt eingegangenen Verbindlichkeiten haften.
So hat das Tantiemensystem, das einen Ansporn zu vermehrter Geschäfts-(ätigkeit
 und, infolge der mit dem System verknüpften Haftung, auch zu peinlichster
Sorgfalt gibt, seine Nachteile, indem mitunter durch übereifrige Vorstandsbeamte
 Kaufleute und Industrielle zur Kreditnahme und Vergrößerung‘ ihres Be-*riebes
 über Gebühr veranlaßt werden,
Nun wieder zurück zu der Handhabung des Diskontgeschäftes, betrachtet
 an einem anderen Beispiele: X Y diskontiert bei der Reichsbankhauptstelle
 Frankfurt a. M, 3 über je 1000 RM lautende Wechsel auf
Frankfurt a. M., auf Berlin und auf Breslau. Der Wechsel auf Frankfurt
 a.M. ist für die Reichsbank Frankfurt a. M. ein „Platzwechsel“;
sie behält ihn in ihrem Portefeuille. Die anderen beiden Wechsel — in der
Banksprache „Versandwechsel“ genannt — sendet sie nach Berlin.
Bis etwa Anfang 1900 hatten die selbständigen Bankanstalten in direktem
 Verkehr miteinander gestanden. Hatte z. B. die Hauptstelle Frank-LA

