EINLEITUNG.

Begriff, Aufgaben und Ziele der Bankpolitik.

Das Wort „Politik“ wird im doppelten Sinne gebraucht, Man versteht
 unter Politik die Lehre von etwas subjektiv Gegebenem,
 weiter aber auch die Lehre von etwas subjektiv Erstrebtem.
 Es handelt sich bei der Politik also einmal um die Rechtsfragen,
 um die geschichtlich gewordenen Verhältnisse, um das positive
Recht (lex lata), dann zweitens aber auch um die Frage de lege ferenda.
Es wird Stellung zu den Fragen genommen, die bestehenden Zustände
werden kritisiert, die Verhältnisse betrachtet, nicht wie sie s in d, sondern
unserer Meinung nach sein sollten, Unter Bankpolitik im
Weiteren Sinne versteht man die Maßregeln, die Staat
und gesetzgebende Körperschaften ergreifen, um das
Bankwesensozugestalten, wiesie es im Interesse des
gesamten Wirtschaftslebens für zweckmäßig halten.
Solche Beeinflussungen des Staates finden wir in der Epoche der Girobanken
 wie in der der Noten- und später in der der Effektenbanken. Wenn
der Staat sich einmischt, so tut er es, weil er die Banken nicht als gewerbliche
 Unternehmungen auffaßt, sondern als öffentliche Anstalten,
die vom Staate ausgehen, kontrolliert werden und allgemeinen Angelegenheiten
 dienen. Die staatliche Bankpolitik beschäftigt sich vor
allem mit den Banken, denen eine Sonderstellung eingeräumt ist, indem
sie das Recht der Notenausgabe besitzen und dadurch besonders
befähigt sind, formale Kaufkraft an den Markt zu bringen.
Warum erläßt der Staat Vorschriften darüber, wer überhaupt zur Notenausgabe
 berechtigt ist, wieviel Noten im Lande umlaufen dürfen, in welcher
 Weise diese Noten gedeckt sein müssen, wie und durch wen ihre Einlösung
 zu erfolgen hat, wie die Banken, denen das Notenrecht verliehen ist,
ihre Geschäfte führen müssen? Er tut es, weil er gewissermaßen eine
Garantie übernimmt. Wie bei fortschreitender Entwickelung des Münzwesens
 der einzelne der Aufgabe, die Geldstücke zu wiegen und auf ihren

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