Feingehalt zu prüfen, dadurch überhoben wurde, daß der Staat durch seinen
Prägestempel die Vollwichtigkeit und den Feingehalt der Geldstücke bezeugte,
 so soll auch bei Annahme einer Banknote der einzelne nicht erst
Erwägungen anzustellen brauchen, ob die Note gut ist oder nicht. Das
Notenmon op o1 gibt Vertrauen zur Note; eigenes Kapital brauchte die
Notenbank überhaupt nicht.
In der Periode der „Bankfreiheit“ werden die Notenbanken wieder mehr
und mehr als gewerbliche Unternehmungen aufgefaßt, oder wenigstens
als ein Gemisch eines gewerblichen Institutes und einer öffentlichen Anstalt.
 Ob diese Auffassung zu billigen ist, oder ob nicht dem Bankwesen
einige Eigentümlichkeiten innewohnen, die es doch zum mindesten sehr
zweifelhaft erscheinen lassen, ob man hier nach gleichen Prinzipien wie
bei anderen Gewerben verfahren kann — darauf wird noch zurückzukommen
 sein.
Fragen der Notenbank politik, die zu verschiedenen Zeiten und in
verschiedenen Ländern verschiedene Beantwortung gefunden haben, sind
z. B.: „Soll die Zentralbank des Landes verstaatlicht werden oder soll
völlige Trennung von Staatsfinanzen und Notenbank stattfinden ?“
„Zentralisiertes oder dezentralisiertes Notenbankwesen?“, d. h.: „Sollen
neben der Zentralnotenbank noch andere Notenbanken im Lande bestehen
 ?“ Weiter: „Empfiehlt sich die Ausgabe kleiner Banknoten?“ „Soll
den Banknoten die Eigenschaft eines gesetzlichen Zahlungsmittels beigelegt
 werden *“ Schwerwiegend sind die Fragen: „W ann werden die Noten
zur Einlösung vorgelegt werden?“ „Wie sollen die Noten gedeckt sein?“
„Empfiehlt sich eine Kontingentierung der auszugebenden Noten?“
„Welche Vorteile gewährt eine Notensteuer?“ „Soll die Zentralnotenbank
den Geldmarkt beherrschen, soll sie eine Aufsicht über das gesamte Bankwesen
 des Landes ausüben ?“ usw.

Unter Bankpolitik versteht man zunächst staatliche Regelung des
Bankwesens, dann aber auch: Einwirken der Banken auf das
Wirtschaftsleben (Bankpolitik im engeren Sinne). Wie muß die
Banktätigkeit sich gestalten, damit eine volkswirtschaftliche Höchstleistung
 erzielt wird 1).

1) Prion (Aufsatz „Banken“ im Handwörterbuch der Staatswissenschaften) versteht
 unter Bankpolitik u. a. „Maßnahmen, die von der Staatsgewalt ausgehen
oder auszugehen haben, um die Banktätigkeit im Einklang mit den volkswirtschaftlichen
 Bedürfnissen zu bringen oder zu halten“.