früher in den Mittelpunkt notenbankpolitischer Erwägungen gestellt“
(Hjalmar Schacht, im Vorwort. zu R. Burgess, Die Reserve-Banken
 und der Geldmarkt in den Vereinigten Staaten),
Damit die Bank das öffentliche Wohl im Auge hat und sich nicht von
individuellen Erwerbsrücksichten leiten läßt, ist die Mehrzahl der Zentralnotenbanken
 an strenge gesetzliche Vorschriften gebunden, deren
Innehaltung vom Staat kontrolliert wird. Von einer Notenbank erwartet
man, daß sie sich einzig und allein von den Interessen des Allgemeinwohls
 leiten lasse. Sozialisten erstreben Beherrschung des Wirtschaftslebens
 durch die Staatsbank im Interesse der Gesellschaft, des Gesamtvolkes
 und damit planmäßige Beeinflussung und Regelung des Wirtschaftslebens.

Bankpolitik geht aber nicht nur vom Staat aus und ist nicht nur
von volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten aus zu betrachten,
auch die privaten Banken, die heute ja in weit höherem Maße als
die Notenbanken und die Staatsbanken das Wirtschaftsleben beeinflussen,
treiben von sich aus Bankpolitik. Es ist dies eine Politik, die von betriebswirtschaftlichen
 Gesichtspunkten ausgeht: die
Banken treffen Maßnahmen zur Erreichung ihrer privatwirtschaftlichen
Aufgaben. Beziehen diese sich auf den Innenbetrieb, so spricht man von
innerer, beziehen sie sich auf den Verkehr mit der Außenwelt, . so
spricht man von äußerer Bankpolitik.
Die Bankpolitik gliedert sich in Anlage politik im allgemeinen und
Kreditpolitik im besonderen. Angelpunkt jeder Bankpolitik ist die
Erhaltung der Liquidität, d. h. Flüssighaltung der eigenen Mittel
der Bank und der ihr anvertrauten fremden Gelder nach dem Grundsatz:
Das Aktivgeschäft einer Kreditbank muß dem Passivgeschäft entsprechen,
Feste Anlagen müssen wieder in Geld rückverwandelt werden können.
Aus der Art der Verwendung des Bankkredits ergibt sich die größere
oder geringere Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung zum vereinbarten
Termin. Haäuptsächlicher Faktor der äußeren Bankpolitik der Kreditbanken
 ist der Erwerbstrieb, und so spielt eine wesentliche Rolle die E rwerbspolitik.
 Das Verhältnis der Banken zueinander, insbesondere
auch der Privatbanken zur Reichsbank, das Verhältnis von Banken zu
Handel, Industrie, Börse, Geldmarkt usw., ebenso wie die
Zusammenhänge zwischen Bankpolitik und Wirtschäaftspolitik werden
ausführlich zu beleuchten sein, *