Die einsichtigen Leiter unserer großen Banken sind sich bewußt, daß
die Fülle des Kapitals ihnen nicht nur Macht und Einfluß gewährt,
sondern. daß den Rechten auch hohe Pflichten gegenüberstehen. Wie die
Notenbanken, müssen auch sie jederzeit einem Ansturm gegenüber gewappnet
 sein. Um dies zu können, sollen sie, auch ohne gesetzlich dazu
gezwungen zu sein, zweckmäßig mit den ihnen anvertrauten Geldern verfahren,
 hinreichend hohe Reserven halten und für den Notfall sich nicht
allein auf die Hilfe der Zentralnotenbank verlassen.
„Mitzuärbeiten an der Erhaltung unserer nationalen Währung“, sagte
der damalige Bankdirektor Dernburg auf dem I. deutschen Bankiertage
 in Frankfurt a. M., „ist die große Aufgabe unseres Standes“, Die
nationale Währung hängt wieder eng mit der nationalen Zahlungsbilanz,
die Diskont- mit der Devisenpolitik zusammen, Besonders in kritischen
Zeiten muß die Politik des Zentralnoteninstitutes und der großen Kreditbanken
 eine einheitliche sein. Um augenblicklicher Vorteile willen dürfen
die Privatbanken nicht die Politik der Reichsbank durchkreuzen. Im
Falle der Not ist die Reichsbank Liquiditätsgarantin. Damit sie dies
aber sein kann, geht ihr Streben dahin, auch in normalen Zeiten volkswirtschaftliche
 Zentralinstanz zu werden. Sie ist bestrebt, für ein gesundes
 Kreditsystem und Liquidität im ganzen Lande Sorge zu tragen.
„Hohe nationale Aufgaben erwachsen allen Banken im Falleeines
Krieges, für den Riesensummen in kurzer Zeit mobil gemacht werden
müssen. Je schneller sie beschafft werden können, desto besser wird es
für die Nation sein. In Friedenszeiten bereits hierfür Maßregeln zu
treffen, ist eine Pflicht, an deren Erfüllung mitzuwirken alle Banken
berufen sind“ — so schrieb ich im Frühjahr 1914 in der ersten Auflage
dieses Werkes.
Als der lange gefürchtete Weltkrieg ausgebrochen war, da erheischten
all die Fragen, mit denen Banktheoretiker und einige Bankpraktiker sich
eingehend beschäftigt hatten, sofortige Beantwortung. Die Reichsbank
Stand mit ihren Mitteln und ihrer Organisation dem Reich in jeder Weise
zur Verfügung. Die Kreditbanken leisteten, was sie leisten konnten. Das
gesamte Bankgewerbe stellte sich in den Dienst der Finanzpolitik des
Reichs. „Es half die Anleihen unterbringen, wurde das Sammelbecken
für die durch die Liquidierung des Volksvermögens und in späteren
Kriegsjahren durch Inflation sich ständig vermehrenden Depositen, Das
Bankgewerbe wirkte mit bei den großen organisatorischen Umstellungen,
die das Reich auf dem Gebiete der Industrie vornahm, half bei der Finan-