Die Katastrophe kam im Unglücksjahr 1806: Die Barbestände waren
durch Einlösung von Bankobligationen, Tresorscheinen und Banknoten
bald erschöpft, und es fehlten die Mittel, die Depositengläubiger, die stürmisch
 Rückzahlung ihrer Guthaben forderten, zu befriedigen. Nach der
Niederlage von Jena verließ der Minister Freiherr von Stein, der leider
zu spät zur Leitung des Instituts berufen worden war, mit den Geldern der
Bank Berlin und brachte sie in Königsberg in Sicherheit. Unter den
Trümmern des preußischen Staates wurde auch die Königliche Bank begraben.


3. Die Zeit von 1806—1845,
Ihren größten Verlust erlitt die Bank dadurch, daß die mit beispielloser
Treulosigkeit handelnde warschauisch-sächsische Regierung, auf Grund
einer im Jahre 1808 mit Napoleon zu Bayonne abgeschlossenen Konvention,
 die in Süd- und Neu-Ostpreußen auf Hypotheken ausgeliehenen
Kapitalien mit Beschlag belegte. Wenn auch später die Konvention von
Bayonne aufgehoben worden war, so ergab sich trotzdem für das Institut
ein Verlust von fast 6 Millionen Talern. Da die Bank die erheblichen
Forderungen, die sie an den Staat und an Kommunen besaß, nicht eintreiben
 und die in ihrem Besitz befindlichen Effekten nicht veräußern
konnte, war sie auch nach dem Tilsiter Frieden nicht in der Lage, Zinsen
auf die Bankobligationen zu zahlenund die fälligen Obligationen einzulösen,
In Zeiten der Not, wo eine Bank helfend eingreifen sollte, versagte die
Königliche Bank vollkommen. In dem Zeitraum vom Tilsiter Frieden
bis 1816 war sie hauptsächlich bestrebt, ihre Aktiva und Passiva zu
liquidieren und dabei ihre traurige innere Lage dem Publikum zu verschleiern.
 Wie erheblich die Verluste gewesen waren, ahnte damals wohl
niemand. Seit 1816 hat die Bank wieder mit der Diskontierung kleiner
Summen begonnen.
Von 1808—1817, der ersten Periode der Reorganisation, war das Institut
dem Finanzministerium unterstellt. Durch Edikt vom 3. November 1817
erhielt die Bank eine neue Verfassung: An der Spitze der Bank steht ein
„Chef, der zugleich die Stelle eines Kgl. Kommissarius“ vertritt. Ihm
sind die Bankdirektoren und der Justitiarius untergeordnet.
Damit die Leitung des Instituts in Übereinstimmung mit den bestehenden
Verwaltungsgrundsätzen erfolgt, führt ein aus 3 Staatsbeamten bestehendes
 Kuratorium die Oberaufsicht, dessen ständige Mitglieder der
jedesmalige Präsident des Staatsrates und der Justizminister sind:

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