Gegen die Normativrbedingungen wurden von verschiedenen Seiten
schwere Bedenken geltend gemacht. Sie seien zu beschränkend, Privat-Kreditinstitute
 würden unter ihnen niemals zu einer gedeihlichen, freien
Entwickelung kommen können; vor allem sei das Diskontieren von Wechseln
 in zu enge Grenzen gebannt. Gezogene Wechsel durften nämlich nur
diskontiert werden, wenn der Akzeptant, eigene Wechsel, wenn der Aus-Steller
 in dem Orte wohnhaft war, wo die betreffende Bank ihren Sitz
oder eine Agentur hatte.
Der gewaltige Aufschwung des deutschen Wirtschaftslebens, der mit
dem Bau der Eisenbahnen einsetzte, erweckte ein in früheren Zeiten unbekannt
 gewesenes Kreditbedürfnis und damit den Wunsch, Banken, die
Wechsel diskontieren, zu errichten. Handelskammern und Korporationen
stellten die Gründung von Privatnotenbanken als dringendes Bedürfnis
hin, und allerorts reiften Pläne zu ihrer Errichtung.
Am 10. Juni 1848, also bereits vor Erlaß der Normativbestimmungen,
war der Stadt Breslau die landesherrliche Genehmigung erteilt worden,
unter ihrer Garantie die Städtische Bankin Breslau zu errichten.
 Um ihre Aufgabe — den Geldumlauf in Breslau zu befördern, Handel
 und Gewerbe zu unterstützen und einer übermäßigen Steigerung des
Zinsfußes vorzubeugen — gut erfüllen zu können, war ihr u. a. das Recht
verliehen worden, bis zu 1 Million Taler Noten zu emittieren. Sie sollten
zu mindestens 1/, durch bares Geld, der Rest durch Staatspapiere, Stadtobligationen
 oder Pfandbriefe gedeckt sein. Die Bestimmungen weichen
also etwas von den Normativbedingungen ab.
Die Ritterschaftliche Privatbank in Stettin, die sich
anfangs gesträubt hatte, „in die Kategorie von künftig zu konzessionierenden
 Privatbanken gebracht zu werden“, unterwarf sich 1849 den Normativbedingungen,
 nachdem ihr einige kleine Konzessionen gemacht worden
waren. Ihr folgte 1850 die Bank des Berliner Kassenvereins.
Weiter entstanden dann als Aktienbanken im Jahre 1855: die Kölnische
 Privatbank, die Magdeburger Privatbank und
die Privatbank zu Königsberg, 1857: die Privatbank zu
Danzig und die Provinzial-Aktienbank des Großherzogtums
 Posen. Sie hatten alle das Recht, bis zu je 1 Million Taler
Noten auszugeben.
Die Folgen der Normativbedingungen, die den Banken wenig Spielraum
 ließen, waren, daß an den preußischen Grenzen zahlreiche Zettelbanken
 entstanden, die durch Agenturen und Korrespondenten Geschäfte

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