eine Einigung der einzelnen deutschen Staaten hinsichtlich Geschäftsführung
 und Notendeckung nicht zu erzielen gewesen war, verboten
einige Staaten, dem Beispiele Preußens folgend, den Umlauf fremder
Noten in ihrem Lande. Wurde dieses Verbot im Privatverkehr auch nicht
immer strikt durchgeführt, so war doch dadurch, daß die Landeskassen
die Annahme der Noten verweigerten, die Umlaufsfähigkeit dieser „wilden
 Scheine“ eingeschränkt und ihre Weitergabe oft nur mit einem Disagio
 möglich. Diesem Zustande sollte ein Ende bereitet werden.

Wenn wir seit 1876 eine Deutsche Reichsbank besitzen und dem Ideal
seiner einheitlichen Banknote im Deutschen Reich sehr nahegekommen
sind, so verdanken wir dies in erster Linie Ludwig Bamber ger, der
schon 1871, als die Regierung an eine Vereinheitlichung des Münzwesens
heranging, empfohlen hatte, die Reform mit der Schaffung einer Deutschen
 Reichsbank zu beginnen. Als der von Otto Michaelis ausgearbeitete
 Entwurf am 16. November 1874 an den Reichstag kam, erklärte
Bamberger: „Ich nehme kein Gesetz an ohne eine Reichsbank, und ich
nehme jedes Gesetz an mit einer Reichsbank“, und er betonte auch ihre
Wichtigkeit für die Durchführung der deutschen Goldwährung, indem er
auf die großen Verdienste hinwies, die die Bank von Frankreich ihrem
Vaterlande in schweren Zeiten geleistet hatte. Nur durch eine Zentralbank
 könne weiter eine Kontrolle über die anderen Notenbanken des Landes
 ausgeübt werden. Diese wollte Bamberger nicht ohne weiteres beseitigen,
 sondern die Neuregelung sollte „in vorsichtiger Anlehnung an
bestehende Verhältnisse“ vor sich gehen, Diese Ansicht vertrat auch Lasker,
 der sich im übrigen für die Umwandelung der Preußischen Bank in
ine Deutsche Reichsbank erklärte.

War die Mehrheit der Abgeordneten, vor allem nach den markanten
Ausführungen Bambergers und Laskers, für Errichtung einer Reichs-)ank,
 so gab es große Meinungsverschiedenheiten in betreff der Einzelfragen:
 Nach welchen Prinzipien soll das neu zu schaffende Institut auszestaltet
 werden? Wie sollen vor allem die Noten gedeckt sein? Soll der
Bank das Recht verliehen werden, ungedeckte Noten auszugeben, und wie
groß soll dieser Betrag sein? Weiter von großer Wichtigkeit war: Wie soll
das Kapital der Bank beschafft werden? Soll das Reich die Mittel geben,
der sollen, wie es bei der Preußischen Bank seinerzeit erfolgt war, Reich
and Private gemeinsam die Betriebsmittel aufbringen, oder soll das neue
Institut allein auf Privat kapital aufgebaut sein?