Weiter wurde die Notensteuer, die indirekt auf eine Begrenzung der Ausdehnung
 des Notenumlaufes hinwirkte, aufgehoben.

[V. Das Darlehnskassengesetz vom 4. August 1914 begründet ein von
der Reichsbank geleitetes Kreditinstitut für den Lombardverkehr. Die Schaffung einer
solchen neuen Kreditquelle war geboten, da die Lombardanlage für die Reichsbank
als bankmäßige Deckung nicht gilt, die Reichsbank mithin zur Erteilung von Lombarddarlehen
 nur innerhalb gewisser Grenzen in der Lage ist, während eine außerardentliche
 Steigerung des Bedürfnisses nach Lombardverkehr sich voraussehen ließ,
Die Darlehnskassen waren selbständige Einrichtungen des Reichs mit den Eigenschaften
 und Rechten juristischer Personen. Sie waren an die Reichsbankhauptstellen
ınd Reichsbankstellen derart angegliedert, daß deren erste Vorstandsbeamte zugleich
Vorsitzende der Vorstände der Darlehnskassen waren, und daß deren Kassen- und
Buchhaltereigeschäfte durch die zuständigen Reichsbankanstalten besorgt wurden.
Außer dem Vorsitzenden gehörten zum Vorstande jeder Darlehnskasse ein speziell
das Interesse des Reichs vertretender und mit besonderen Befugnissen, vor allem mit
dem Recht der Versagung gegenüber Darlehnsanträgen ausgestatteter Reichsbevollmächtigter
 und mindestens zwei Persönlichkeiten aus dem Handels- und Gewerbestande,
 die die Darlehnsanträge sachlich begutachten und aus ihrer Personenkenntnis
heraus die Zuverlässigkeit der Darlehnsnehmer beurteilen sollten. Die allgemeine
Verwaltung der Darlehnskassen führte für Rechnung des Reichs die Hauptverwaltung
 der Darlehnskassen,
Die Darlehnskassen gewährten Darlehen grundsätzlich nur an zuverlässige und
kreditwürdige Inländer, Beliehen wurden bestimmte Waren und Wertpapiere, sowie
Forderungen, die in das Reichsschuldbuch oder in das Staatsschuldbuch eines deutschen
 Staates eingetragen waren.
Die Hauptdarlehnsnehmer waren die Bundesregierungen, vor allem das
Reich selbst: Um den Kurs der Kriegsanleihe zu halten, wurde die Reichsbank vom
Reich beauftragt, Kriegsanleihen an der Börse „aufzunehmen“, Die Mittel hierfür
schaffte sich das Reich, indem es bei der Reichsbank Schatzwechsel diskontierte. Es
erfolgte somit Umwandlung einer fundierten Schuld in eine schwebend e Schuld.
Als die Summen der zum Verkauf angebotenen Kriegsanleihe immer mehr anwuchsen,
 wurde im Juli 1919 die Reichsanleihe-A.-G. mit einem Kapital
von 400 Millionen M gegründet, mit dem Zweck, den Kurs der Reichsanleihe durch
Käufe zu stützen. Bis zum 10fachen Betrag ihres Eigenkapitals sollte sie Reichsanleihe
 aufnehmen, also etwa 5 Milliarden M. Die Darlehnskasse lombardierte dann
die Stücke und beschaffte sich die Mittel hierfür durch Ausgabe vonDarle hnskassenscheinen,
 Diese wurden in Reichsbanknoten bei der Reichsbank umzetauscht.
 Diese konnte sie als Notendeckung benutzen und dafür den dreifachen
Betrag ihrer eigenen Noten ausgeben, Durch diese Manipulation wurden die Stücke
ler Kriegsanleihe in Darlehnskassenscheine, und diese wieder in Reichsbanknoten
ımpgyewandelt.

Erst durch Verordnung vom 17. März 1924 erfolgte die Auflösun gderDarlehnskassen.

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