der Reichsbank begleitet waren, wobei ein einziger Transport oft mehrere Waggons
umfaßte. Schwierigkeiten bot auch die Vernichtung der zu Zahlungszwecken
nicht mehr verwendbaren Notenabschnitte, die bald alle Tresore überfüllten. Die
kleineren Abschnitte wurden zunächst von örtlichen Papier- und Pappfabriken unter
Aufsicht vernichtet, von Mitte November 1923 ab als Altpapier verkauft,
Als niemand mehr Vertrauen zur Reichsbanknote hatte, wurde als neues
Währungsinstitut die Deutsche Rentenbank geschaffen (Verordnung
 vom 15. Oktober 1923), die Rentenbankscheine ausgab und
die Brücke zur neuen Währung bildete '). Die Rentenbank gab dem
Reich einen festbegrenzten Kredit in Rentenmarkscheinen, wobei die
Rentenmark ideell der Goldmark gleichgesetzt wurde.
Mit dem 15. November 1923 hatte die Kreditinanspruchnahme des
Reichs bei der Reichsbank ihr Ende erreicht. 189,8 Trillionen schuldete
ihr. das Reich, während alle übrigen von der Reichsbank gewährten Krelite
 am 15. November 1923 nur 40,1 Trillionen M betrugen.
Der Rentenmarkkredit gestattete die Abtragung der Schuld an die
Reichsbank (1 Billion Papiermark = 1 Rentenmark). Jetzt erst war die
zöllige Unabhängigkeit der Reichsbank erreicht. .
Nachdem die Währung im wesentlichen stabilisiert war, trat am
14. Januar 1924 in Paris ein durch die Reparationskommission berufenes
internationales Sachverständigenkomitee zusammen, das sich zur Aufgabe
gestellt hatte, die Mittel zur Ausgleichung des Budgets und die zur Stabilisierung
 der deutschen Währung erforderlichen Maßnahmen zu prüfen,
Das Ergebnis der Beratungen ist der Dawes-Pla n, auf dem die Gesetze
 vom 30. August 1924 beruhen: das Bankgesetz, das Münzgesetz, das
Privatnotenbankgesetz und das Gesetz über die Liquidierung des Umlaufs
an Rentenbankscheinen.
Das Dawes-Komitee hatte Errichtung eines neuen Noteninstituts oder
Umgestaltung der bisherigen Reichsbank vorgeschlagen. Die Entschei.
dung hierüber sollte ein „Organisationskomitee“ treffen, dem
u. a. der Reichsbankpräsident Dr. Schacht und der englische Bankier
Sir Robert Kindersley angehörten. Dieses Komitee entschied sich
‘ür eine Reorganisierung der bisherigen Notenbank.
Die Begründung lautete: „Im Hinblick auf die Tatsache, daß die Organisation der
Reichsbank mit ihren 95 Hauptstellen und 350 Zwischenstellen nach Ansicht unseres
Komitees für jede neue Notenbank nötig sei, kam unser Komitee zu dem Schlusse,
laß die beste Methode zur Herbeiführung des von den Experten in Aussicht genoMm-1)

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