Organisation der Deutschen Reichsbank.

Reichsbank-Direktorium ($ 6 BG.) _
bestehend aus einem Präsidenten und
der „erforderlichen Anzahl von Mit-Zliedern“,
 bestimmt die Währungs-, Diskont-
 und Kreditpolitik der R.Bk. und
faßt seine Beschlüsse mit einfacher Stim-Menmehrheit.
 Finanzpolitische Fühlungnahme
 mit der Reichsregierung.

Generalrat
(s. S. 52)

Anteilseigner (8 11 und 12 BG.)
Für jeden Anteil 1 Stimme (höchstens
aber 300 Stimmen) in der Generalver
sammlung. Beteiligung an der Verwaltung
 durch die Generalversammlung,
lie über Bilanz, sowie Gewinnverteilung
und Satzungsänderungen beschließt und
aus ihrer Mitte, nach- Vorschlag des
Reichsbankdirektoriums, die Mitglieder
des Zentralausschusses wählt.

N Zentralausschuß ($ 13 BG)
' 91 Mitglieder und 21 Stellvertreter, |
kann gutachtlich gehört werden, also
beratende Mitarbeit.

Engerer Ausschuß des Zentralausschusses:

Deputierte ($ 13 BG.)
"8 Deputierte oder ihre Stellvertreter
 üben beratende Tätigkeit aus
und können vom Direktorium zu
seinenSitzungen zugezogen werden.

Reichshauptbank, Berlin
Leitung:
R.Bk.-Direktorium,
Aufsicht: in beschräukter
Weise Generalrat, der als
9in „zweiter Rat“ neben dem
Reichsbankdirektorium gedacht
 war, insbesondere Notenkommissar
 (überwacht
die Notenausgabe). Beratende
 Tätigkeit: Zentralausschuß
 und Demputierte.

Reichsbankhauptstellen
(813 BG.)
Ende 1929: 17.
Leitung: mindestens
2 Vorstandsmitglieder,
Aufsicht: Bankkommissar.
Beratende Tätigkeit: Bezirksausschuß
 und Beigeordnete.


Reichsb.-Stellen ($ 13 BG-Ende

 1929; 84.
Leitung:
2 Vorstandsbeamte,
Aufsicht: Bankjustitiar.
Beratende Tätigkeit: bei
einigen R.-Stellen wie bei
R.-Hauptstellen.

Reichsbanknebenstellen

Ende 1929: 355.
Leitung: 1 Vorsteher,
Aufsicht: Vorgesetzte Bankanstalt.