Depositengeschäft und im Giroverkehr und legt andererseits
 die zulässigen Aktivgeschäfte fest, die ja ganz besonders bei
einer Notenbank in einem gewissen Zusammenhang mit den Passivgeschäften
 stehen müssen *).
Den umlaufenden Noten und den Giroguthaben muß stets eine bestimmte
 Anlage gegenüberstehen. Von den Vorschriften über Notendeckung
 — mindestens 40%, Golddeckung (einschließlich Devisen bis zu
10 %,), Restdeckung durch gute Handelswechsel mit einer Laufzeit bis zu
3 Monaten — war bereits die Rede. Für die Giroguthaben und die
sonstigen täglichen Verbindlichkeiten muß nach dem Bankgesetz vom
30. August 1924 — im Gegensatz zum alten Bankgesetz — eine Dekkung
 von mindestens 40%, in besonders kurzfristigen Forderungen
 gehalten werden. Sie darf bestehen in sofort verfügbaren Depositen
(tägliches Geld) in Deutschland oder im Ausland, in Schecks auf andere
Banken, in Wechseln mit einer Laufzeit von höchstens 30 Tagen oder in
täglich fälligen Forderungen auf Grund von Lombarddarlehen. Bei der
Festsetzung der zur Deckung zugelassenen Aktiva war der Grundsatz
maßgebend, die Liquidität möglichst günstig zu gestalten. Golddeckung
 für die Giroguthaben ist nicht vorgesehen.
Giroverkehr ist eine besonders hoch entwickelte Form der Kassenführung,
 ist bankmäßige Zahlungsorganisation. Giroguthaben entstehen
hauptsächlich durch Diskontierung von Wechseln, Verkauf von Devisen,
Bareinzahlungen und Übertragungen von anderen Konten, Wesen, Entstehung,
 Entwicklung, Technik usw. sind im I. Bd. ausführlich behandelt
worden. Siehe auch die dort S. 143 angegebene Literatur.
Die hauptsächlichen Kreditgeschäfte der Reichsbank sind das
Diskont- und das Lombardgeschäft. Auf diesen beiden Wegen stellt die
Reichsbank der Wirtschaft Gelder zur Verfügung, die ihr im Giroverkehr
 zuströmen und die sie sich durch Notenausgabe beschafft. Sie sorgt
damit, gemäß 8 1 des Bankgesetzes, „für die Nutzbarmachung verfügbaren
 Kapitals“.

Von manchen Seiten wird die Hauptaufgabe der Reichsbank darin erblickt,
 Kredit, und zwar billigen Kredit zu gewähren, und dementsprechend
möglichst viel Noten auszugeben, damit sie in der Lage ist, auch großen
Kreditansprüchen zu genügen. Gerade das Gegenteil ist aber richtig:

!) S. a, Die Reichsbank. Verhandlungen und Berichte des Unterausschusses für
Geld-, Kredit- und Finanzwesen. Berlin 1929. 8. 16 ff.

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