Die 3. Unterschrift, die ja in der Regel eine Bankunterschrift sein
wird, schiebt sich gewissermaßen als Puffer zwischen das gesamte Kreditangagement
 der Reichsbank und den Kreditanspruch der Wirtschaft.
„Eine Diskontierung der Wechsel ohne Bankunterschrift würde die Notenbank
 mit dem Gesamtrisiko der Wirtschaft in eine so enge unmittelsare
 Verbindung bringen, daß wahrscheinlich gerade in kritischen Momenten
 die Aktionsfähigkeit der Notenbank stark leiden würde 1)“.
Der Satz, zu dem die Reichsbank Wechsel ankauft (Bankdiskont, Bankrate),
 wird für das ganze Reich einheitlich festgesetzt. In der Zeit
von 1880—1896 diskontierte die Reichsbank bei ihren Zweiganstalten erstklassige
 Wechsel zu einem niedrigeren als dem offiziellen Satz, zu einem
sogenannten Privatsatz?). Zu dieser Maßregel war sie geschritten,
aachdem die immer mächtiger werdenden Kreditbanken infolge der
großen Kapitalflüssigkeit einen erheblichen Teil der Wechsel, die bisher
bei der Reichsbank verkauft worden waren, dadurch an sich gezogen hatten,
daß sie zu einem niedrigeren Satze als die Reichsbank diskontierten.
Naturgemäß waren es gerade die besten Wechsel, die nun der Reichsbank
fernblieben?). Als dann weiter die Privatnotenbanken in Wettsewerb
 mit den Kreditbanken traten, und die der Reichsbank dadurch
antstehende Konkurrenz noch größer wurde, entschloß im Jahre 1880 auch
sie sich, Wechsel, die über einen bestimmten Mindestbetrag lauteten, noch
aine gewisse Laufzeit hatten und Unterschriften erster Firmen trugen, zu
einem niedrigeren, als dem offiziellen, und sich den allgemeinen Geldverhältnissen
 anpassenden Satz anzukaufen. Die damals mehrfach aufjauchenden
 Zweifel, ob die Reichsbank ein Recht habe, zu zweierlei Sätzen
zu diskontieren, wurden behoben, indem der Bundesrat erklärte, der von
der Reichsbank zu veröffentlichende Diskontsatz sei nur ala Höchstsatz
 zu betrachten, und es bleibe demgemäß jeder Notenbank unbenommen,
 auch zu einem niedrigeren Satze zu diskontieren.
In Berlin hat die Reichsbank, in einem gewissen Entgegenkommen gegen die
yroßen Privatdiskonteure, niemals zu einem Privatsatz diskontiert. Für die Provin-1)

 Ausführungen des Reichsbankpräsidenten Dr. Schacht vor dem Enqueteausschuß.
Berlin 1929. 8. 181.
?) S. Band I S. 328 £f.
3) Ricardo (Grundsätze, Kap. 27) drückte dies einmal drastisch aus, indem er
sagte: „Bleibt die Notenbank unter dem Verkehrszinsfuß, so gibt es keinen Betrag
den sie nicht in Wechseln anlegen könnte; geht sie aber über den Verkehrszinsfuß
hinaus, so werden nur Lumpen und Verschwender bei ihr Geld leihen,“

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