Bestimmung hat, einen vorübergehenden Mangel an Betriebsmitteln zu
decken. Der Höchstbetrag, bis zu dem die Fonds der Bank zu Lombarddarlehen
 verwendet werden dürfen, wurde nach dem Bankgesetz von 1875
vom Zentralausschuß festgesetzt, wobei aber die normale Höchstgrenze
von 180 Millionen M (Höhe des Stammkapitals) häufig überschritten worden
 ist. Da die Reichsbank nicht allzu erhebliche Mittel im Lombardgeschäft
 anlegen will und darf, sucht sie diesen Verkehr durch strenge
Vorschriften hinsichtlich des Unterpfandes und weiter, obgleich ihr Risiko
 beim Lombardgeschäft in der Regel geringer als beim Diskontgeschäft
ist, durch einen höheren Zinsfuß in gewissen Grenzen zu halten.
Während es sich beim Diskontgeschäft um einen Personalkredit
handelt, tritt beim Lombardgeschäft die Person des Darlehnsnehmers
in den Hintergrund, und es kommt fast einzig und allein der Wert des
Pfandobjektes in Betracht. An Ausländer werden Darlehen nicht erteilt,
Damit der Gläubiger sich im Notfalle mit dem Pfand bezahlt machen
kann, muß es leicht verkäuflich sein und darf nicht zu großen Preisschwankungen
 unterliegen. Als Pfandobjekte wenig geeignet sind weiter
Güter, die sich infolge ihres Umfanges schwer aufbewahren lassen, sofern
nicht öffentliche Lagerhäuser bestehen und damit ein Warrantsystem verknüpft
 ist. Gänzlich ungeeignet sind Güter, die leicht dem Verderben
ausgesetzt sind 1).
Von den am 7. August 1928 ausstehenden Lombarddarlehen in Höhe von
20,68 Millionen RM entfallen 21,8 Millionen RM oder 71,8 %9 auf Banken, Bankiers,
Sparkassen und öffentliche Genossenschaften, auf alle übrigen Darlehnsnehmer nur
3,8 Millionen RM oder 28,2 %/g. Der Schwerpunkt der Kreditgewährung liegt der Zahl
nach bei den Krediten bis zu 30 000 RM.

Inländische Wechsel kauft die Reichsbank, um ihre disponiblen
Gelder anzulegen und berechtigten Kreditansprüchen deutscher Kaufleute,
Gewerbetreibenden usw. zu genügen. Ausländern Kredit zu gewähren, hat
die Reichsbank natürlich keine Veranlassung. Wenn ‚sie trotzdem sehr
erhebliche Summen in ausländischen Wechseln (Devisen)
angelegt hat, so tut sie es aus währungspolitischen Gründen, Für mindestens
 40°/, ihres Notenumlaufs muß die Reichsbank Gold- und Devisenleckung
 halten.
Zur Deckung ihres Geld- und Kreditbedarfs kann die Wirtschaft sich
Reichsmark durch die Reichsbank beschaffen, indem sie bei ihr diskontiert
 oder lombardiert oder indem sie Devisen verkauft. „Verfügt

!) Über die Technik des Lombardverkehrs s, Band IS. 360 £.