Übertrag
24, Braunschweigische Bank . . . ..
25. Mitteldeutsche Kreditbank in Meiningen
26. Privatbank zu Gotha . . . ..
27. Anhalt-Dessauische Landesbank .
28, Thüringische Bank (Sondershausen)
29, Geraer Bank . .. 2.0...
80. Niedersächsische Bank (Bückeburg)
81. Lübecker Privatbank . . . ..
32, Kommerzbank in Lübeck. .
33. Bremer Bank. . ..

Ungedeckter Notenumlauf M
366 843 000
2.829 000
3.187 000
1.344 000
935 000
1.658 000
1651 000
594 000
500 000
959 000
N 4 500 000
Zusammen 885 000 000

Sofort nach Bekanntwerden des Bankgesetzes verzichtete eine Anzahl Notenbanken
auf das Notenrecht. Unterwerfen wir uns, so sagten sie sich, den fakultativen
Vorschriften nicht, so werden, bei dem kleinen Geltungsgebiete, unsere Noten so
rasch zurückströmen, daß unser Emissionsrecht illusorisch würde, Die Mehrzahl der
Notenbanken erwog daher nur, ob der Nutzen aus dem Notenprivileg für sie voraussichtlich
 größer sein werde als der Gewinn aus anderen Geschäften, die sie nun aufgeben
 mußten, oder ob es nicht für sie besser sei, wenn sie auf ihr Notenemissionsrecht
 gänzlich verzichteten‘ und dafür andere Geschäftszweige weiter ausbauten.
Auf Grund dieser Erwägungen verzichteten noch im Jahre 1875 18 Notenbanken
auf ihr Privileg, unter ihnen auch die Leipziger Bank (die 1901 ein so unrühmliches
 Ende genommen hat) und die Bank des Berliner Kassenvereins
in Berlin. 1877 war die Zahl der Privatnotenbanken auf 17 zurückgegangen. ,
Die noch weiter bestehenden Notenbanken hatten sich den Bestimmungen des $ 44
unterworfen, mit Ausnahme der Braunschweigischen Bank, die fürchtete,
durch Aufgabe des Kontokorrentgeschäftes und der Beschränkungen im Kreditverkehr
große Einbuße zu erleiden. Die Umlaufsfähigkeit ihrer Noten war daher auf das
Herzogtum Braunschweig beschränkt. Die Bank verzichtete auch dann noch nicht auf
ihr Privileg, als die Reichspost sich weigerte, ihre Noten anzunehmen, und die Reichsbank
 drohte, keinen Wechsel zu diskontieren, der ein Giro der Braunschweigischen
Bank trage.
In dem Jahrzehnt von 1877—1886 blieb die Zahl der Privatnotenbanken unverändert,
 Manche Banken, die infolge des beschränkten Geschäftskreises und des geringen
 Gewinnes aus dem Notenemissionsrechte sich schlecht rentierten, hatten es
bitter bereut, nicht 1876 bereits auf das Notenrecht verzichtet zu haben. Der Entschluß
 hierzu wurde immer schwerer. Nutzbringende Geschäfte hatten sie aufgeben
müssen. Ihre Kunden hatten inzwischen neue Verbindungen angeknüpft, und die
Erfahrung sagte ihnen, daß es für sie nicht leicht sein werde, wieder „ins Geschäft
hineinzukommen‘“‘.
Von 1886—1893 verringerte sich die Zahl der Privatnotenbanken von 17 auf 7.
Das mit dem 1. Januar 1876 in Kraft getretene Bankgesetz vom 14. März

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