Die bisherige Einheitsbanknote mußte durch verschiedene Arten neuer
Geldzeichen ersetzt werden, Die im Staatsbereich befindlichen Noten wurden
 abgestempelt und später in Noten eigener Währung umgetauscht.

1, Die Österreichische Nationalbank.
a) Aufgaben der Bank.
Am 1. Januar 1923 hat die am 22. Dezember 1922 errichtete (neue)
Österreichische Nationalbank — die alte Österreichische
Nationalbank trat 1816 ins Leben (s. S. 98) — neben den Funktionen
der Österreichischen Devisenzentrale die Geschäfte der „Österreichischen
 Geschäftsführung der Österreichisch-ungarischen Bank“ übernommen.
 Mit dem Notenumlauf und den Giroverbindlichkeiten gingen
sämtliche Aktiva und Passiva auf sie über.
Aufgabe der, in Form einer Aktiengesellschaft mit einem Kapital
von 30 Millionen Goldkronen errichteten Bank ist, laut Art. 1 ihrer Satzungen,
 „im Gebiete der Republik den Geldumlauf zu regeln, die Zahlungsausgleichungen
 zu erleichtern und für die Nutzbarmachung verfügbaren
 Kapitals zu sorgen, vor allem jedoch die Aufnahme der Barzahlungen
 (Einlösung der Banknoten in Metall) durch Ansammlung von
Edelmetall und auf wertbeständige Währungen lautende Guthaben (Devisen)
 vorzubereiten und nach gesetzlicher Aufnahme der Barzahlungen
deren Aufrechterhaltung zu sichern“, Weiter hat sie „mit allen ihr zu
Gebote stehenden Mitteln dafür zu sorgen, daß bis zur gesetzlichen Regelung
 der Einlösung des Papiergeldes (der Banknoten) in Metall der Wert
ihrer Noten, wie er im Kurs der Devisen auf Goldwährungsländer oder auf
Länder mit wertbeständiger Währung zum Ausdruck kommt, mindestens
keine Verschlechterung erfährt.“ Das Privileg dauert bis zum 31. Dezember
 1942,

b) Verwaltungsorganisation.

Die Bank hat ihren Sitz in Wien und Zweiganstalten in den Hauptorten
 der Bundesländer. Ende 1928 betrug die Zahl der Zweiganstalten
7 (Bregenz, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Villach).
Vorstand der Bank ist der Generalrat, der aus dem Präsidenten
und 13 Mitgliedern besteht.
Der Präsident wird auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten
 ernannt. Seine Amtsdauer läuft mit dem Tage der fünf-99

