ten regelmäßigen Jahressitzung der Generalversammlung ab, die auf seine
Ernennung folgt; jedoch ist Wiederernennung zulässig !). Der Präsident
führt den Vorsitz in allen Sitzungen des Generalrates und der Generalversammlung,
 sowie vielfach im Direktorium, und übt im Namen des
Generalrates die ständige Überwachung der Verwaltung des Vermögens
und des gesamten Geschäftsbetriebes der Bank aus. Er entscheidet über
Angelegenheiten der laufenden Geschäftsführung und der inneren Verwaltung
 nach Maßgabe der vom Generalrat festgesetzten Bestimmungen.
Vertreter des Präsidenten sind die beiden Vizepräsidenten, die der
Generalrat aus seiner Mitte wählt.
Die Mitglieder des Generalrates wählt die gewöhnlich im April
stattfindende Generalversammlung, an der diejenigen Aktionäre
teilnehmen dürfen, die im Juli des der Generalversammlung vorhergehenden
 Jahres durch Hinterlegung bei der Bank den Besitz von 25 Aktien
nachweisen. Je 25 Aktien geben eine Stimme; kein Aktionär darf aber
mehr als 100 Stimmen in sich vereinigen,
Unter den gewählten Generalräten muß sich je ein Vertreter der
Institute, die das Bankgeschäft betreiben, der das regulativmäßige Bankgeschäft
 betreibenden Sparkassen, der Industrie, des Handels und Gewerbe,
 der Landwirtschaft und der Arbeiterschaft befinden. Zur Durchführung
 dieser Wahl hat der Generalrat der Generalversammlung Vorschläge
 der betreffenden Berufsvertretungen vorzulegen, die für jede
Gruppe je 3 Namen enthalten müssen. Weiter entsenden die Betriebsräte
der Beamten, Skontisten und Arbeiter je einen Vertreter aus ihrem Kreise
zu den Beratungen und Abstimmungen über Personalangelegenheiten.
Die Generalräte versehen ihr Amt unentgeltlich und treten in der Regel
monatlich einmal zur Sitzung zusammen.
Die Oberleitung sämtlicher Geschäftszweige führt der Generaldirektor.
 Er nimmt an den Beratungen des Generalrates mit beratender
 Stimme teil und kann diesem Anträge vorlegen. Dem Präsidenten
erstattet er Bericht über „Geschäftsbewegung, Betriebsmittel und Situation
 der Bank“ und bringt ihm alle vom Direktorium dem Generalrat zu
unterbreitenden Anträge zur Kenntnis.

Außer dem Generaldirektor sitzen im Direktorium mindestens 3
und höchstens 5 Direktoren (zurzeit 3 Direktoren und 4 Direktorstell-1)

 Präsident Prof. Dr. Reisch ist im Januar 1928 erneut zum Präsidenten
ernannt worden.

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