Für 1928 ‚betrug der Reingewinn,. einschließlich des Gewinnvortrages des
Vorjahres, 13,2 Millionen Pengö. Davon entfielen auf den Staat 3,996, auf die
Aktionäre 4,345 Millionen Pengö, so daß 121/2 %/ (1927: 11%) Dividende
gezahlt werden konnten,

g) Auflösung der Bank.

Im Falle des Ablaufes oder des Verlustes des Privilegs der Bank oder
der Auflösung der Bankgesellschaft vor Erlöschen des Privilegs ist die
Regierung berechtigt, das gesamte Bankgeschäft nach dessen tatsächlichem
 Werte zu übernehmen, Die hierbei, sowie bei einer Liquidation in
Frage kommenden Bestimmungen sind die gleichen wie bei der Österreichischen
 Nationalbank.
Anhang: Die ungarischen Großbanken.
Die größte ungarische Bank ist die Ungarische Allgemeine Credit-Bank.
 Sie beherrscht den größten Industriekonzern des Landes und steht im
engen Verhältnis zur Österreichischen Credit-Anstalt in Wien und zur ungarischen
Regierung. Das älteste ungarische Bankinstitut ist die (1841 gegründete) Pester
Ungarische Commercial-Bank, die sich im In- und Auslande ebenfalls
eines großen Ansehens erfreut. Als Vertreterin der Sparkassen, die als Aktiengesellschaften
 in weitgehender Weise Bankgeschäfte betreiben, sei der Pester Erste
Vaterländische Sparkassenverein genannt.

3. Die Tschechoslowakische Nationalbank,
a) Entstehung und Aufgaben der Bank.
Durch Gesetz vom 25. Februar 1919 erhielt die tschechoslowakische
Republik ihre eigene Währung, Die Noten der Österreichisch-ungarischen
 Bank, die auf dem Gebiete der tschechoslowakischen Republik
umliefen, wurden abgestempelt*) und in der Tschechoslowakei zu alleinigen.
 Zahlungsmitteln mit gesetzlicher Zahlkraft erklärt. Die Menge der
umlaufenden Noten, die durch die Abstempelung zu Staatsnoten
erklärt wurden, war damit festgesetzt. Gerechnet wird nach Tschechen-Kronen;
 1 K&amp; — 100 Heller.
Später wurden diese abgestempelten Noten durch neue Staatsnoten
 ersetzt, die das nach der Währungstrennung an die Stelle der
Österreichisch-ungarischen Bank errichtete „Bankamtdes Finanzministeriums“
 ausgab.
1) Die Hälfte der zur Abstempe Jung gelangten Noten wurde eingezogen und
dem Einreicher hierfür eine Bestätigung erteilt, auf die er später 1proz. Staatsanleihen
erhielt, die unter Lebenden nicht übertragbar sein sollten.
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