11, Mitwirkung bei der Begebung von Anleihen des Bundes und Entgegennahme
 von Zeichnungen auf Anleihen des Bundes und der Kantone,
 beides unter Ausschluß der Beteiligung bei der festen Übernahme
 der Anleihen.

e) Bankausweis.

Die Bank ist verpflichtet, den Stand ihrer Aktiva und Passiva per 7.,
15., 28. und letzten jedes Monats, spätestens am 5. Tage nach diesem
Termin, zu veröffentlichen.

Der Ausweis vom 7, Januar 1930. zeigt folgendes Bild:

Metallbestand . .
Golddevisen. . .
Inlandportefeuille
Lombardvorschüsse
Wertschriften .
Korrespondenten
Sonstige Aktiven

Aktiva.

Hr

618 198 609
355 764 928
129 656 266
69 759 839
6 570 684
28 682 666
99 721 318

Veränderungen
seit letztem
Ausweis
343 521
2776 096
19 710 598
5 331 514
16 338
18 233 966
1311507

Passiva.

Eigene Gelder .
Notenumlauf . . 2. 0.0.00» 000004044
Täglich fällige Verbindlichkeiten
Sonstige Passiven +...

34 000 000 unverändert
912 309 555 86 875 095
245 548 612 + 145167 117
39490840 — 430 694

f) Kapitalund Gewinnverteilung.
Das Grundkapital beträgt 50 Millionen Fr., ist aber nur zur Hälfte
eingezahlt. Bei der Gründung waren seinerzeit ?/, des Kapitals den Kantonen
 vorbehalten, die ihr Bezugsrecht zum Teil den Kantonalbanken abtraten,
 ?/, wurden zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt, und das restliche
Fünftel wurde denjenigen Bankinstituten zur Zeichnung zugewiesen, die
bei Inkrafttreten des Nationalbankgesetzes das Notenausgaberecht besaßen;
 Nur Schweizer Bürger und in der Schweiz niedergelassene Firmen
können Aktionäre werden.
Am 31. Dezember 1928 waren nach dem in Bern geführten Aktienbuch eingetragen:
8359 Privataktionäre mit zusammen . . . . 46396 Aktien
28 Kantone und Halbkantone mit zusammen 38286
28 Kantonalbanken mit zusammen . . . . 15868
8405 Aktionäre mit zusammen . . . . . . 100000 Aktien.

3 Obst, BG Il.

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