worin sie nicht durch eine Parlamentsakte beschränkt würden, und auch
über jene weiter zu verfügen.“ Der Korporation war hingegen verboten,
sich in irgendeine andere Art Handelsunternehmung, als den Verkehr mit
Wechseln und Edelmetallen und den Verkauf der Produkte der eigenen
Ländereien und der nicht eingelösten Pfänder einzulassen. Die Verwaltung
 der Bank sollte durch einen Gouverneur, einen Vizegouverneur
und 24 Direktoren erfolgen, die alle aus dem Kreis der Mitglieder der
Gesellschaft zu entnehmen seien.
Für das Darlehen zahlte der Staat anfangs 8% Zinsen und 4000 £
Verwaltungskosten, insgesamt also jährlich 100000 £. Außerdem aber
erhielt die Bank das Recht, bis zur Höhe ihres Kapitals einlösliche Noten
auszugeben, wie es seit Jahrzehnten durch die Goldschmiede bereits geschehen
 war, und weiter wurde ihr das Privileg der beschränkten Haftung
ihrer Aktionäre verliehen.
Die Bank hatte anfangs mit mancherlei Schwierigkeiten zu kämpfen.
Die Goldschmiede, die sich in ihren Geschäften beeinträchtigt glaubten,
präsentierten sofort alle Noten, die sie bekommen konnten, und suchten
auch sonst die Bank auf jede Art zu schädigen. Weiter geriet die Bank
in arge Bedrängnis durch die Verbesserung des Münzwesens. Sie hatte die
Depositen in den alten, schlechten Münzen empfangen und mußte Rückzuahlung
 in gutem, neuem Gelde leisten. Dazu kam, daß die Silbermünzen
infolge der von der Regierung vorgenommenen großen Umprägung zeitweise
 So knapp waren, daß die Bank im Jahre 1697 sich genötigt sah, die
Einlösung ihrer Noten in 14tägigen Raten von je 10 °/, vorzunehmen,
wodurch diese ein Disagio bis zu 20 °/, erhielten,
1697 wurde das zunächst auf 11 Jahre erteilte Privileg der Bank um
15 Jahre verlängert. Das Kapital und das Notenemissionsrecht der Bank
wurde von 1200000 £ auf 2201171 £ erhöht. Die Kapitalserhöhung
bedeutete eine Vermehrung der Staatsschuld, denn die Einzahlung erfolgte
zu */, in Schatzkammerscheinen. Dafür wurde der Bank ein monopolähnliches
 Recht erteilt: Solange sie besteht, sollte keine andere Bankgesellschaft
 im Königreich errichtet werden.
1708 gab die Bank der Regierung 400000 £ als zinsloses Darlehen und
übernahm, nachdem erst im Jahre 1707 Rückzahlung der alten Schatzkammerscheine
 erfolgt war, 1% Millionen £ neue Schatzkammerscheine.
Als Gegenleistung wurde das Privileg bis 1732 verlängert und verordnet,
daß außer der Bank von England für die Dauer ihres Privilegs keine
Person oder Gesellschaft von mehr als 6 Teilnehmern

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