1. Die Notenausgabe der Bank von England wird von dem übrigen
 Bankgeschäft (banking department) vollständig getrennt
und einer besonderen Emissionsabteilung (issue department) überwiesen.
2. Die Noten dürfen bis zum Betrage von 14 Millionen £ durch
Staatsschuldverschreibungen (alte Schuld des Staates und
etwa 3 Millionen £ Schatzscheine) gedeckt sein. Für jede darüber
 hinaus ausgegebene Notemuß volle Bardeckung
bestehen.
3. Neue Notenbanken dürfen nicht errichtet werden, bereits bestehende
Notenbanken dürfen ihren Notenumlauf nicht vergrößern,
Die in England und Wales bestehenden Institute, die weiter von dem Recht der
Notenemission Gebrauch machen wollen, haben dies dem Stempelamte anzuzeigen, das
für jede Bank auf Grund des Durchschnittsumlaufs der dem 27. April 1844 vorangegangenen
 12 Wochen den Maximalbetrag ihres Notenumlaufs festsetzt. ;
Verzichtet eine der bestehenden englischen Notenbanken auf ihr Notenprivileg,
 so darf die Bank von England ihre Notenemission um ?/, des
Notenkontingents dieser Bank vermehren, wenn sie zur Deckung dieses
Zuwachses den gleichen Betrag in Staatsschuldverschreibungen hinterlegt.
4. Die Bank muß alles ihr angebotene Gold zumPreise von 3 £ 17 sh 9d
für die Troy-Unze Standard Gold kaufen.
5. Die Bank ist verpflichtet, wöchentlich einmal ihren Ausweis in einer
vorgeschriebenen Form zu veröffentlichen.
6. Die Noten der Bank von England werden, entsprechend dem Gesetz
von 1833, als legal tender für England und Wales erklärt; nur die Bank
selbst ist genötigt, auf Verlangen ihre Noten in bar einzulösen,
Als dieses Gesetz 1844 erlassen wurde, gab es in England 207 Privatbankiers und
72 Aktienbanken (joint-stock-banks), die Noten ausgaben und häufig die Politik der
Bank von England durchkreuzten. Die Privatbankiers erhielten bei Durchführung der
Bankakte das Recht, insgesamt 5153000 £, die Aktienbanken 3495 000 £ Noten
auszugeben.
Von der Peels Act erhoffte man zweierlei:
1. Durch die Vorschrift, daß nur ein bestimmtes Quantum metallisch
nicht gedeckter Noten ausgegeben werden darf, sollte deren Einlösbarkeit
sichergestellt werden. Dieser Zweck müßte bei Innehaltung der gesetz:
lichen Bestimmungen erreicht werden.
2. Man wollte den angeblich infolge eines Übermaßes der Notenemission
entstandenen Krisen vorbeugen.
Ein solches Mittel gab es bisher nicht, und auch die Peels Act hat, wie
die Wirtschaftsgeschichte Englands zeigt, dieses nicht zu erreichen ver-148

