land konnte sich schon infolge der geringen Zahl der Filialen der Bank
nicht in der Weise wie in Deutschland entwickeln.
Dafür steht aber seit alters her der Scheckverkehr in hoher Blüte.
Die Vermeidung der Barzahlungen geht in England heute noch viel
weiter, wie das alte englische Sprichwort sagt: Wer mit Schecks zahlt, ist
ein „gentleman“, wer in bar zahlt, nur ein „man“. Die Bank von England
 hat vor vielen Jahren einmal festgestellt, daß für sie der Scheckverkehr
 nur dann lohnend ist, wenn, unter Zugrundelegung eines Zinsgewinnes
 von 4°, für das Durchschnittsguthaben (das der Deponent ja
tatsächlich nicht verzinst erhält), ihr für jeden ausgeschriebenen Scheck
!/, sh verbleibt.
Während bis zum Jahre 1775 Umschreibungen immer nur dann stattfinden
 konnten, wenn Gläubiger und Schuldner mit demselben Bankhause
 arbeiteten, wurde durch Schaffung einer gemeinsamen Abrechnungsstelle,
 des Bankers Clearing-House, ein Verrechnungsverkehr
zwischen sämtlichen Firmen und Personen ermöglicht, die bei einem der
zur Clearing-Vereinigung gehörenden Bankiers ein Konto besaßen, Einen
größeren Umfang erreichte der Clearingverkehr erst, seitdem ihm die
großen Aktienbanken (1854) und die Bank von England (1864), die die
Ausgleichung der nach der Abrechnung verbleibenden Saldi durch Übertragung
 auf die Konten der Mitglieder bewirkt, beigetreten sind.
Neben dem town-clearing für die Schecks der City-Banken, dessen
Technik in Band I S. 111 ££, dargestellt ist, und dem country-clearing für
die Schecks der Provinzialbanken (s. Band I S. 136 ff.) gibt es seit Februar
 1907 ein metropolitan-clearing für die Schecks der außerhalb
 der City, aber noch im Weichbilde Londons errichteten Zweiganstalten
der Londoner Großbanken.
Das ganze Abrechnungssystem beruht auf dem Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit
 der ihm angehörenden Mitglieder, und, da die Ausgleichungen
 der einzelnen Salden in Schecks auf die Bank von England erfolgen,
in letzter Linie auf dem Vertrauen zu dieser.
Während in England der Scheckverkehr, ist in Deutschland der Giroverkehr zu
hoher Entfaltung gelangt. Ist es, was die Ersparnis der Barmittel anbelangt, vielleicht
gleichgültig, ob Giro- oder Scheckverkehr besteht, so hat der Giro. doch vor dem
Scheckverkehr den erheblichen Vorzug, daß die mit Kosten verknüpfte Versendung
der Schecks in Wegfall kommt. Die Zahlungen von Ort zu Ort können mittels Giroüberweisung
 in eine m Tage bewerkstelligt werden, der englische Provinzscheck hingegen,
 der durchs country-clearing geht, kann frühestens in 5 Tagen als eingegangen
betrachtet werden.

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