d) Die Bank im Dienste der Finanzverwaltung des Staates!)
Obgleich die Bank mit Privatkapital begründet ist und ihre Direktoren
von der Regierung nicht ernannt, ja nicht einmal bestätigt zu werden
brauchen, so besorgt sie doch in weit größerem Maße als die anderen Zentralnotenbanken
 die Finanzgeschäfte des Staates. Sie ist nicht Staatsbank,
 wie die Russische Reichsbank und die Zentralbanken in Schweden
und Bulgarien, wohl aber Bank des Staates.
Die gesamten Staatseinnahmen, wie z. B. die aus Steuern, Zöllen und
Stempelabgaben, werden direkt von den lokalen Einnahmeämtern, ohne
Vermittelung von Zentralstellen, nach Bestreitung lokaler Ausgaben der
Bank von England überwiesen. Auf Grund des dadurch erlangten Guthabens
 beordert die Regierung die von ihr für Militär- und Marinezwecke,
 für Verzinsung der Staatsschuld, für Gehälter usw. zu zahlenden
Summen. Da ein erheblicher Teil der englischen Steuern im 1. Quartal
für das ganze Jahr zu entrichten ist, gehen, wie schon erwähnt, etwa
zwei Drittel der regelmäßigen Regierungsgelder bis Ende März ein. Um
diese Zeit erreicht das Guthaben des Staates seinen höchsten Stand,
um dann Anfang April, wenn größere Zahlungen zu leisten sind, wieder
seine normale Höhe anzunehmen. Sind die zu zahlenden Summen größer
als das Guthaben, so tritt die Bank dem Staat gegenüber in Vorschuß,
der verzinst und spätestens im nächsten Quartal wieder zurückgezahlt
werden muß.
Durch diese Tätigkeit der Bank als Verwalterin öffentlicher Gelder,
für die sie eine gesetzlich festgelegte Vergütung erhält, liegt der ge
samte Kassenbestand des Staates nicht in vielen hundert Kassen verteilt,
sondern ist zentralisiert bei der Bank von England und wird durch diese
wieder dem Kreditbedürfnis der Allzemeinheit zur Verfügung gestellt. Bestimmte
 Vorschriften über Verwendung dieser Staatsgelder bestehen nicht.
Weit älter als die Tätigkeit der Bank als Verwalterin der Staatsgelder
ist ihre Funktion als Organ der staatlichen Schuldenverwaltung.
Gläubigerin des Staates von ihrer Gründung an, hat die Bank bis zum
heutigen Tage der Regierung einen erheblichen Teil ihres Aktienkapitals
geliehen. Historisch erklärt es sich dadurch, daß die Bank die gesamte
Staatsschuldenverwaltung übernommen hat. Bringt England neue Anleihen
 heraus, so werden diese nicht einem Bankkonsortium überlassen,

1) 8. E. von Philippovich, Die Bank von England im Dienste der Finanzverwaltung
 des Staates. 2. Aufl. Wien 1911.

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