merchant banks bedeuten sie eine starke Konkurrenz, da sie ähnliche Geschäfte
 wie diese betreiben.
4. Die foreign banks suchen ihren Wirkungskreis in den nicht englischen
 Überseeländern und gleichen in ihrer Tätigkeit den colonial banks.
Man nennt foreign banks aber auch die fremdstaatlichen Banken,
 die in London eine Vertretung besitzen. Mit Ausnahme von Deutschland
 und Österreich sind alle Wirtschaftsmächte durch Bankfilialen (zurzeit
 sind es 51) vertreten, Die 3 deutschen und 2 österreichischen Bankfilialen,
 die bei Kriegsausbruch ihre Tätigkeit einstellen mußten, sind
nicht wieder eröffnet worden. Eine Wiederaufnahme der Geschäfte würde
mit außerordentlich hohen Kosten verknüpft und das Wiederhineinkommen
 in das Geschäft sehr schwierig sein, Dem Aufwande würde vermutlich
 kein entsprechender Ertrag gegenüberstehen, trotz der hohen Zinsmarge
 (niedrige Depositenzinsen in England).
5. Die Investment trusts. Die englischen Depositenbanken gründen
nicht, emittieren nicht und beteiligen sich auch nicht direkt am Börsengeschäft.
 Das Gründungsgeschäft wird in England gewerbsmäßig durch
promoters betrieben, Im Aktienwesen ist vorherrschend die Sukzessivgründung.
 Über das dem englischen Emissionsgeschäft eigentümliche
Underwriting-System s. Band I S. 451f. Promoters und underwriters
spielen eine große Rolle bei den investment trusts (Kapitalanlage-Gesellschaften).
 Es sind dies Gesellschaften, die sich zum Zweck
langfristiger Anlage freier Mittel gebildet haben. Durch Gliederung nach
geographischen und branchemäßigen Gesichtspunkten suchen sie das Risiko
 möglichst zu verteilen und dadurch ihren Mitgliedern eine gute und
sichere Verzinsung des investierten Kapitals zu gewährleisten.
Betrachten wir nunmehr die Verfassungderenglischen Aktienbanken.
 Neben der Generalversammlung der Aktionäre, die, wie
in Deutschland, oberste Instanz ist, gibt es, wie schon erwähnt, nur noch
ein Organ, den board of directors. Diese Direktoren sind zum Teil dauernd
aktiv tätig, wie die Vorstandsmitglieder einer deutschen Aktienbank,
zum größeren Teil aber haben sie nur eine überwachende Tätigkeit, wie
die Mehrzahl der Aufsichtsratsmitglieder der deutschen Banken (einige
Aufsichtsratsmitglieder, insbesondere frühere Vorstandsmitglieder der
Bank, sind auch dauernd aktiv tätig und haben ihr eigenes Arbeitszimmer
in der Bank). An der Spitze des Direktoriums stehen der chairman und
der deputy chairman. Leitende Beamte sind der chief general manager
und die joint general managers.

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