13. Bankgebäude,
14. Dauernde Beteiligung an anderen Banken.

Literatur.

W. Bagehot, Lombard Street, a description of the money market, Zuerst London
1878. Deutsche Übersetzung von W. Plenge: Das Herz der Weltwirtschaft,
Die Lombarden-Straße. Essen 1920. _
Hubert Blake, Currency and credit before and since 1914, London 1928.
Fr. Burkart, Die 5 großen englischen Depositenbanken. Basel 1925,
K. Dierschke und F. Müller, Die Notenbanken der Welt. Berlin 1926.
T. E. Gregory, The return to gold, London 1925.
T. Hankey, Prineiples of banking. London 1887,
L. A. Harr, Branch Banking in England, Philadelphia 1929.
Edgar Jaffe, Das englische Bankwesen, 3. Aufl. Leipzig 1915. ;
Derselbe, Das englisch-amerikanische. und das französische Bankwesen, im Grundriß
 der Sozialökonomik. Tübingen 1915.
Ernst Kiok, Entwicklungstendenzen und gegenwärtige Lage des englischen Bank-_
 wesens. Breslauer Dissertation. Breslau 1929.
W. Leaf, Banking. London 1926,
T.’B. Moxon, English Practical Banking. Manchester 1928,
E. von Philippovich, Die Bank von England im Dienste der Finanzverwaltung
des Staates, 2. Aufl. Leipzig 1911.
Joseph Sykes, The amalgamation movement in English Banking. London 1926.
Adolf Weber, Depositenbanken und Spekulationsbanken. Ein Vergleich deutschen
 und englischen Bankwesens, 3. Aufl. Leipzig 1922. .
Hartley Withers, The meaning of. money. London 1909. Deutsch unter dem
Titel: Geld und Kredit in England. Berlin 1911. ;
Derselbe, War and Lombard Street 8. Aufl. London 1928.

VIL Die Bank von Frankreich,

I. Die Vorläufer, Entstehung und Entwickelung der Bank.

Als Ludwig XIV. (1715) gestorben und der Herzog Philipp von Orleans die Regentschaft
 übernommen hatte, war es übel um die französischen Staatsfinanzen bestellt.
Der „Roi-Soleil“ und sein Hof hatten Frankreich in starke Schulden gestürzt und
las Budget wies alljährlich ein großes Defizit auf. Da erschien als Retter der
Schotte John Law, der auf seinen Reisen das Bankwesen vieler Länder kennengelernt
 hatte. Er entwickelte Pläne, wie die französischen Finanzen zu ordnen seien,
and durch Edikt vom 2. Mai 1716 erhielt er die Ermächtigung zur Gründung der
Banque g&amp;n6rale. Von dem Kapital (6 Millionen Livres) war !/4 in bar, 3% in
Staatsschuldscheinen, die.damals 25 %g notierten, zu erlegen. Der Regent und Law
zeichneten für sich selbst größere Beträge. :.

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