Mindestbetrage von 50 fr. — bisher 200 fr. — auszugeben, legte der Bank auch verschiedene
 Verpflichtungen auf: Sie muß, wenn die Regierung es wünscht, in
jedem Departement mindestens eine Zweiganstalt errichten, und sie hat dem Staate
eine mit 3% verzinsliche Anleihe in Höhe von 100 Millionen fr. zum Kurse von
75 0% abzunehmen, d. i. 3/4 des Betrages, der ihr durch Erhöhung des Stammkapitals
— die neuen Aktien wurden zum Kurse von 110 %, ausgegeben — zugeflossen ist.

In einem 1857 zwischen der Bank und dem Finanzminister abgeschlossenen Vertrage
 verpflichtete sich die Bank weiter, dem Staat einen Kredit bis zur
Höhevon 60 Millionen fr. einzuräumen. Der Zinsfuß sollte so hoch wie
der Diskontsatz der Bank sein, jedoch niemals mehr als 3% betragen. 1878 wurde
der Staatsvorschuß um 60 Millionen fr. (verzinslich mit 1%) erhöht.
Das Gesetz vom 17. November 1897, das das Privileg der Bank bis zum Ende des
Jahres 1920 erweiterte, erklärte die bisherigen Vorschüsse an den Staat in Höhe von
140 Millionen fr. für unverzinslich und verpflichtete die Bank, ein weiteres unverzinsliches
 Darlehen von 40 Millionen fr. an den Staat zu geben. 1912 wurde nochmals
ein zinsfreies Darlehen von 20 Millionen fr. erteilt, so daß also der Staat der Banque
de France 200 Millionen fr. schuldete, d. i. mehr als ihr Aktienkapital. Weiter war
die Bank verpflichtet, 100 Millionen fr. 3proz. Rente zu übernehmen. Auch sonst
enthielt das Gesetz von 1912 nur neue Lasten für die Bank,
Am 20. Dezember 1918 wurde das Privileg der Bank bis 1945 erneuert; die Bank
mußte dabei wieder erhebliche Zugeständnisse an den Staat machen.

2. Die innere Organisation der Bank,

Neben ihrem Kapital von 182,5 Millionen fr., das in Aktien zu
L000 fr. eingeteilt ist, besitzt die Bank mehrere Reserrt efonds:
1, Benefices en addition au Capital ..... . 272696111
Es sind dies Gewinne, die die Bank, laut Gesetz vom 9. Juni
1857, aus dem 6 % übersteigenden Diskont erzielt hat. Das
Gesetz vom 17. November 1897 bestimmte, daß von dem aus
einer Erhöhung des Zinsfußes über 5%) hinaus entstehenden
Gewinn diesem Fonds !/,, dem Staat 3/4 zufallen sollen.
Röserves mobilieres ..... ‚0
In diesem Posten sind enthalten: 1) ein Fonds von 10 Millionen
 fr., die dazu dienen, erlittene Verluste zu decken oder
die Verteilung einer Dividende von 6%, zu ermöglichen;
2) die Reserven der mit der Bank von Frankreich fusionierten
Departementsbanken (2 980 750 fr.) und das Agio (9125 000 fr.)
der 1857 emittierten neuen Aktien.
Reserve immobiliere (Abschreibung auf das Pariser
Bankgebäude)

3

4 000 000

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