Die’ Macht des Gouverneurs ist sehr ‘groß. Schon im Gesetz‘ von
1806 heißt es, daß er in allen zweifelhaften Fragen den Ausschlag geben
solle, und in einem Senatsbericht finden wir seine Tätigkeit mit den Worten
 charakterisiert: „seul il commande et ex&amp;eute“. Er ernennt die Beamten
 der Bank und setzt sie ab, zeichnet im Namen der Bank alle Verträge,
 vertritt die Bank nach außen, trifft die letzte Entscheidung in allen
wichtigen Fragen und übt eine Kontrolle über die Tätigkeit der Bank
aus. unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Interessen des Staates. Im
Behinderungsfalle wird der Gouverneur von einem der beiden Vizegouverneure
 vertreten,
Wie der Gouverneur in erster Linie die Interessen der Allgemeinheit,
so haben die Zensoren die Interessen der Aktionäre wahrzunehmen,
denen sie auch in der Generalversammlung über ihre Tätigkeit Bericht
erstatten. Sie revidieren die Kassen, die Wechsel- und Effektenbestände
der Bank, überwachen alle ihre Operationen und haben das Recht, zu
interpellieren.
Regenten und Zensoren bilden zur Überwachung und Leitung der Geschäfte
 7 Komitees: das Diskontkomitee, das Notenkomitee, das Komitee
 für die Beziehungen zum Schatzamt, das Komitee zur Prüfung
der Depots, das Kassenkomitee, das Komitee für die Bücher und die
Portefeuilles und das Komitee für die Zweiganstalten.
Neben dem Diskontkomitee besteht ein Conseil d’Escom pte,
dessen 12 Mitglieder aus den Reihen der in Paris ansässigen Bankierse,
Kaufleute und Industriellen auf Vorschlag der Zensoren vom Conseil
general gewählt werden, Je 4 von ihnen werden abwechselnd auf 2 Wochen
ins Diskontkomitee berufen und haben gemeinsam mit dessen 6 Mitgliedern
 die während dieser Zeit der Bank zum Diskont eingereichten
Wechsel zu prüfen. Die oberste Entscheidung aber hat der Gouverneur.
Außer dieser Tätigkeit liegt dem Conseil d’Escompte in seiner Gesamtheit
die Pflicht ob, gemeinsam mit den Mitgliedern des Conseil gän&amp;ral alljährlich
 die Liste der Personen aufzustellen, deren Wechsel zum Diskont
zugelassen sind.
Die Organisation der Filialen (Succursales) ist der der Zentrale in
Paris nachgebildet. Geleitet wird jede Filiale von einem Direktor, der
durch Dekret des Staatsoberhauptes aus 3 vom Gouverneur der Bank vorgeschlagenen
 Kandidaten ernannt wird und im kleinen die gleichen Funktionen
 wie der Gouverneur bei der Zentrale ausübt. Er ist Vorsitzender
des Verwaltungsrates (Conseil d’Administration), der aus etwa 12 vom

54