1878 wurde der Zwangskurs für die Noten aufgehoben, eine Höchstgrenze
für den Notenumlauf aber beibehalten. Nach weiteren Erhöhungen:
1884 auf 3,5, 1893 auf 4, 1897 auf 5, 1907 auf 5,8, wurde die Grenze
1911 auf 6,8 Milliarden fr. festgesetzt, Sobald diese Höhe annähernd
erreicht war, wurde die Maximalsumme stets hinaufgeschraubt.
Französische Nationalökonomen erhoben warnend ihre Stimme. Leroy-Beaulieu
schrieb: „Man erhöht den Notenumlauf auf 5,8 Milliarden fr. Viele plädierten Sogar
für 6 und 7 Milliarden, Mit.demselben Recht könnte man 10 oder 15 oder 20 Milliarden
 fr. als die zweckmäßige Summe bezeichnen. Hat man sich in Friedenszeiten
an eine solche Summe gewöhnt, was soll dann in Kriegs- oder Krisenzeiten werden?“
Ständig wurde die Höchstgrenze je nach den Bedürfnissen des Staats
oder der Bank heraufgesetzt. Am 5. August 1914 wurde, wie schon 1911
für den Kriegsfall vorgesehen, die Notengrenze auf 12 Milliarden fr. festgesetzt.
 In kurzen Zwischenräumen erfolgten durch Verordnungen und
Gesetze 10 Erhöhungen bis auf 41 Milliarden fr. (28. September 1920).
Nachdem seit Ende 1924 die Höchstumlaufsziffer überschritten, aber infolge
 von Bilanzverschleierungen nicht bekanntgegeben war, wurde durch
Gesetz vom 15. April 1925 die Emissionsgrenze auf 45, durch Gesetz vom
27. Juni 1925 auf 51, durch Gesetz vom 4. Dezember auf 58,5 und durch
Gesetz vom 22. Juli.1926 auf 60 Milliarden fr. festgesetzt.
Während des Weltkrieges und in der Zeit nachher hatte die Banque
de France — abgesehen von dem Notgeld der Handelskammern und Kommunen
 — für die Bedürfnisse des Landes an papierenen Geldzeichen ganz
allein zu sorgen ?).
Zwischen dem Anwachsen des Notenumlaufs und den Vorschüssenan
den Staat bestanden Wechselbeziehungen. Von jeher hatte der Staat
bei der Bank Darlehen aufgenommen. Ihre Höhe schwankte sehr. In der
Periode des ersten Kaiserreichs waren sie auf 60 Millionen fr. angewachsen.
 1848 stellte der Staat neue Forderungen an die Bank, und 1911
hatte der Betrag der Vorschüsse an den Staat 200 Millionen fr. erreicht,
war also größer geworden als das Aktienkapital.. Einschließlich der
113 Millionen fr. 3 °/,iger französischer Staatsrente, die die Bank als
feste Anlage übernommen hatte, waren Ende Juli 1914 von den Mitteln
der Bank 313 Millionen fr. für den Staat festgelegt. Durch Gesetz vom
5. August 1914 wurde die Bank verpflichtet, dem Staat Vorschüsse bis zu

1) Gewissermaßen als Banknoten liefen noch die den Banknoten äußerlich ähnlichen
 „Bons de la Defense Nationale“ (Schatzwechsel) um, von denen im Jahre 1922
60 Milliarden fr. in den Verkehr gegeben waren.

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