2,9 Milliarden fr. zu gewähren. Rasch mehrte sich der Betrag, und im Juli
1919 war er auf 27, im Dezember 1925 mit dem Sinken des Frankenkurses
 auf 39,5 Milliarden fr. angeschwollen. ‚Ende Juli 1927 war die
Schuld auf 31, im Mai 1928, durch Erlös der 5°%,igen Staatsanleihe,
auf 15,7 Milliarden fr, zurückgegangen. Der Rest der Schuld an die Bank
— bis auf die alte Schuld von 200 Millionen fr. — wurde durch die Revalorisierungsgewinne
 gedeckt. Diese Buchgewinne, die sich auf Grund des
Stabilisierungskurses der bisher in Goldfrank verbuchten Gold- und Devisenbestände
 in Höhe von 16,71 Milliarden fr. ergaben, fielen nach dem
Gesetz dem Staate zu. Dieser deckte damit nicht nur den Rest seiner
durch den Weltkrieg entstandenen Schuld (15,71 Milliarden fr.) ab, sondern
 bekam noch ein Guthaben von.1 Milliarde fr. bei.der Bank. Die
Beseitigung der Staatsschuld erfolgte also, wie */„ Jahr vorher
 in Italien, in der Weise, daß der Staat den aus der Entwertung des
Notenumlaufs entstehenden. Gewinn der Notenbank für sich in Anspruch
nahm.
Heute schuldet die Bank dem Staate, einschließlich der Vorkriegsschuld,
 3,2 Milliarden fr. Diese Schuld ist unverzinslich („Pröts sans int&amp;röts
 &amp; Vl’Etat“) und erst fällig bei Erlöschen des Notenprivilegs der
Bank (Ende 1945). Als Sicherheit hat der Staat bei der Bank einen
Tresorbon in Höhe von 3 Milliarden fr., fällig am 81. Dezember 1945,
hinterlegt.

Außer den direkten Vorschüssen an den Staat hat die Banque de
France seit Anfang des Jahres 1915 Schatzanweisungen diskontiert, deren
Gegenwert der Staat zu Vorschüssen an Verbündete (Gouvernements
gtrangers) benutzte. Diese uneinbringlichen Forderungen der Bank von
Frankreich an die ehemalige kaiserlich-russische Regierung, die am
15. März 1928 5,93 Milliarden fr, betrugen, wurden von der Caisse autonome
 (Autonomen Amortisationskasse) übernommen, die dagegen unverzinsliche
 Bons im gleichen Betrage ausstellte, ;
Zur Tilgung dieser Schuld werden jährlich folgende Mittel bereitgestellt:
|. der Siaat zahlt jährlich 1% des Betrages der noch nicht getilgten Schuldverschreibungen,

2, die Gewinne aus der Prägung von Silbermünzen, .
3. die Hälfte des Anteils des Staates am Reingewinn der Bank,
Durch die Gesetze vom 25. Juni 1928 wurde die Währung in
Frankreich stabilisiert und die Goldkernwährung eingeführt.
Werteinheit blieb der nunmehr unmittelbar auf Gold basierte Frane; er

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