Die Bankanstalt, die das Konto führt, bestätigt auf Wunsch auf dem
Scheck, sofern er über 50 fr. oder mehr lautet, dessen Richtigkeit, was zur
Folge hat, daß diese Schecks überall, ohne Rückfrage, in Zahlung genommen
werden, — Auch Circular-Schecks (chöques barres eireulaires),
die in Paris und bei allen Filialen der Bank zahlbar sind, gibt die Bank
aus. Die Gebühr für Steuer und Formular beträgt fr. 0.30.
Die Gesamtumsätze auf Giro- und Depositenkonten auf beiden Seiten des
Hauptbuches betrugen 2,48 Milliarden fr.
Zahlder Konteninhaber Ende 1928: 325 800.

Die Bank übernimmt für ihre Kundschaft die Ausführung von
Börsenaufträgen, sofern ihr bei einem Verkaufsauftrage die Papiere
 übergeben werden und bei einem Kaufauftrage das entsprechende
Guthaben vorhanden ist oder eingezahlt wird. Ihre Provision beträgt
1 %/.o mindestens 1 fr. Sie nimmt weiter Wertpapiere in Verwahrung
und Verwaltung.
Die jährlichen Gebühren hierfür betragen: 0.20 fr. für eine jährliche Rente von
25 fr. oder einen Teil davon, 0.40 fr. für ein verlosbares Effekt, für eine Aktie, eine
Obligation usw. im Werte von 1000 fr. oder weniger; ist der Wert höher, so steigt die
Gebühr um 0.20 fr. für jedes angefangene Tausend. Die Mindestgebühr für ein Depot
ist 1.50 fr.
Ende 1928 betrug die Zahl der Deponenten in Paris 78 364, bei den Zweiganstalten
27187, zusammen 105551. Die Zahl der Stücke betrug 10,17 Millionen. Dazu kam
soch das Depot des Syndikats der Agents de change von 2,73 Millionen Stück Titres,
In Paris und bei einigen Filialen vermietet die Bank in ihren Stahlkammern
Schrankfächer, Safes (coffres-forts). Die jährliche Miete beträgt je nach
Umfang 40—160 fr.
In Paris, Bordeaux, Lyon und Marseille nimmt die Bank Gold- und Schmucksachen
in Verwahrung. Sie müssen offen gebracht werden, werden dann aber in der Bank
vom Deponenten verschlossen und mit seinem Petschaft gesiegelt. Die Gebühr. beträgt
 für Werte bis 5000 fr. 6.25 fr. fürs Halbjahr; für je 1000 fr. mehr steigt sie
am 1.25 fr.
Gewinnverteilung: Als Gegenleistung für das Notenprivileg
hat die Banque de France, neben dem zinsfreien Darlehen, verschiedene
Abgabenan den Staatzu leisten: Sie zahlt Notensteuer
sowie eine Abgabe vom Diskontgewinn und, seit der Stabilisierung
 des Franken, 50°, von dem 650 Millionen fr. übersteigenden Gewinn
 aus dem „produktiven Notenumlauf“, d. h. von den Noten, die auf
Grund von Diskontierungen und Lombarddarlehen in den Verkehr gelangt
 sind.

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