Die Aktionäre erhalten von dem Betrage, der nach Abzug aller Unkosten,
 Abgabe an den Staat, und der Reservestellungen übrig bleibt, bis
zu 240 fr. auf die Aktie. Was dann noch zu verteilen. übrig bleibt, wird
hälftig zwischen Aktionären und Staat verteilt. Die Dividende wird halbjährlich
 gezahlt,

5. Analyse des Bankausweises,

Jeden Donnerstag veröffentlicht die Bank ihren mit dem Sonnabend
der vergangenen Woche abschließenden Ausweis. Auf Grund des Währungsgesetzes
 vom 25. Juni 1928 sind die Ausweise (s. S. 194 5) übersichtlicher
 gestaltet.
Der 1. Posten der Aktivseite gibt den gesamten Goldbestand der
Bank an.
Die Devisen, die, wie schon erwähnt, nicht als Notendeckung gelten,
 erscheinen, gegliedert nach Liquidität, in 2 Posten: 1. „Disponibilit&amp;s
ä vue ä l’Etranger“, das sind die täglich fälligen Guthaben der Bank an
Auslandsplätzen; 2. „Effets negociables“, das sind ausländische Wechsel
und Schatzscheine, die die Bank hauptsächlich im Auslande (in New
York) gekauft hat, Dazu kommen 8. „Devises en report“, das sind die
leihweise einigen französischen Banken überlassenen Devisen, die
naturgemäß auch auf der Passivseite stehen müssen („Engagements provenant
 de reports sur devises“),
„Effets de commerce escompt&amp;s“ sind das Wechselportefeuille, der Bestand
 der diskontierten Wechsel. „Avance sur Titres“ sind Lombarddarlehen.
 — „Bons n6gociables de la Caisse autonome d’amortissement“ und
„Prets sans interets ä l’Etat“ stellen die Regierungsschuld dar. S, hierüber
 S. 185 ff,
Auf der Passivseite stehen die 3 Reservefonds (s. S. 182).
Die sofort fälligen Verpflichtungen („Engagements ä vue“) sind gegliedert
 in Notenumlauf („Billets au porteur en eirculation“) und „Sofort
 fällige Guthaben“ („Comptes courants eröditeurs“),
„Profit et Pertes“ gibt — der vorliegende Ausweis ist gleichzeitig die
Bilanz für das 2. Halbjahr — die Verteilung des Reingewinnes an:
1, Halbjahrsdividende,-2. Gewinnanteil des Staates an der über 240 fr.
hinaus verteilten Jahresdividende und 3. Gewinnvortrag.

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