und Maßnahmen zur Wiederherstellung einer gesunden Währung ergreifen.
 Vom Staat erhielt sie keine Zuschüsse, im Gegenteil, sie sollte
für ihn Gewinne herausarbeiten.
Das Grundkapital der Gosbank betrug 2000 Milliarden R, die am
Tage der Gründung einen Wert von etwa 30 Millionen Goldrubel hatten.
Das Notenrecht erhielt die Bank erst ein Jahr nach ihrer Gründung.
 Sie sollte dadurch in die Lage gesetzt werden, auszuführen, was
schon bei ihrer Errichtung als eine ihrer Hauptaufgaben hingestellt war,
dem Handel und der Industrie Kredite zu gewähren. Das Budgetdefizit
des Staates wurde dagegen, wie bisher, durch die vom Schatzamt ausgegebenen
 Noten zu beseitigen gesucht. Es gab also jetzt zwei Stellen in
Rußland, die Geldzeichen ausgaben, und beide Arten von Papiergeld liefen
nebeneinander her,
Die Noten der Gosbank lauteten auf die neue Währungseinheit, die man
nach einer alten russischen Goldmünze Tscherwonetz nannte. Ein
Tscherwonetz war gleich 10 alten Goldrubeln. Die auf Tscherwontzen
lautenden Noten waren dem Zwangskurs nicht unterworfen.
Zwecks Erleichterung des Geld- und Rechnungsverkehrs wurde im April 1922 eine
Denomination des Rubels vorgenommen: 10000 R der alten Noten waren =
1 BR der neuen Emission. Im Oktober 1922 wurde diese Division wiederholt: 100 R
der Emission von 1922 waren == 1 R der neuen Sowjetrubel. Auch diese zweite
Denominierung genügte nicht. Nach der weiteren rapiden Entwertung wurde im
Februar 1924 der neue Goldrubel geschaffen. An die Stelle des Sowjetrubels trat der
Staatskassenschein: 50000 Sowjetrubel waren nunmehr == 1 Goldrubel (Kassenscheinrubel).
 Der russische Rubel ist also dreimal devalviert worden, mit dem Ergebnis:
 50 Milliarden Zarenrubel = 1 Goldrubel. Der Nennwert der umlaufenden
Geldmasse überstieg damals den Wert der Geldmasse vor dem Kriege um etwa das
40-Milliardenfache.

Nach dem Muster der Bank von England war bei der Gosbank, neben
der Bankabteilung, eine Noten-Emissions-Abteilung geschaffen
 worden, die ihre eigene Bilanz aufstellte und durch den Emissionsrat
 kontrolliert wurde. Die ausgegebenen Banknoten müssen voll
gedeckt sein, und zwar mit mindestens 25 °/, ihres Nennwertes durch Gold
in Münzen oder Barren und andere Edelmetalle (also auch Platin), sowie
durch wertbeständige ausländische Devisen. Der Rest muß gedeckt sein
durch leicht realisierbare Waren (Waren sind also, im Gegensatz zu
anderen Zentralnotenbanken, als Notendeckung zugelassen !), durch kurzfristige
 Wechsel oder andere kurzfristige Schuldverschreibungen.

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